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Gute Beratung ist unsere Leidenschaft!

Unsere zufriedenen Kunden profitieren mehrfach, weil:

  • wir als Inhaber geführtes Versicherungsmaklerunternehmen tätig sind
  • wir Ihnen Rundum Service aus einer Hand bieten- wir kümmern uns um Ihre Anliegen
  • wir Sie im Schadensfall bis zur Regulierung begleiten- notwendige Maßnahmen werden zügig organisiert
  • bei uns die Berücksichtigung der persönlichen, individuellen Ziele und Wünsche der Privat- und Gewerbekunden bei der Beratung immer an erster Stelle stehen
  • die hohe Qualität der Beratungs- und Betreuungsprozesse durch nachweisbare Weiterbildung über die Teilnahme an der Initiative „gut beraten“ kontinuierlich sicher gestellt ist
  • wir keine Einheitslösungen von der Stange vermitteln, sondern zeitgemäße und leistungsstarke Produkte, die günstiger sind als Sie vermuten
  • wir unsere Bestandskunden regelmäßig und nachhaltig betreuen
  • wir Ihnen Ihnen ein großes Produktspektrum anbieten können
  • wir Zugang zu den Produkten namhafter Versicherungsgesellschaften haben –  wir sind als Versicherungsmakler nicht an nur einen einzigen Anbieter gebunden                                

Mitgliedschaft:                                                                                                                                                                  

                                 

        Schutzvereinigung deutscher Versicherungs- und Finanzmakler

                                              

Für jeden Vermittler von Versicherungen besteht eine gesetzliche Verpflichtung den Interessentinnen und Interessenten Informationen über sich und seine Tätigkeit zur Verfügung zu stellen. Die sogenannte Erstinformation – nach § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung – VersVermV- finden sie hier:  Kundenerstinformation.pdf
Nachhaltigkeit gemäß Verordnung 2019/2088 – Transparenzverordnung (TVO)

Unser Betrieb fällt mit weniger als 3 Beschäftigten unter die Ausnahme des Art. 17 Abs. 1 TVO,  daher müssen wir die TVO nicht anwenden. Wir verfolgen ob Deutschland von der Mitgliedsstaatenoption (Art. 17 Abs. 2 TVO) Gebrauch macht und auch kleinere Vermittlerbetriebe zur Anwendung der TVO verpflichtet.

Um Kunden mit Interesse an Nachhaltigkeitsthemen eine Beratung anbieten zu können, wenden wir die TVO derzeit freiwillig an.

Zur Zeit fehlen noch die Regulierungsstandards der Europäischen Aufsichtsbehörden sowie standardisierte Informationen der Versicherungsgesellschaften, um detailliert prüfen zu können, welche nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestehen und wie diese in die Beratung einbezogen werden können. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.

Endkundeninformation „Ihr Versicherungsmakler“         

Fachkundiger Rat tut not

Selbst für engagierte Unternehmer und Verbraucher ist der Markt für Versicherungen und Finanzprodukte nahezu unüberschaubar geworden. Reformeifer des Gesetzgebers, Innovationslust der Anbieter, aggressive Werbung, verklausulierte Vertragsbedingungen und widersprüchliche Testberichte in den Medien sorgen für eine Informationsflut, in der sich heute nur noch der Fachmann zurechtfindet. Da bei Fehlentscheidungen erhebliche Vermögensverluste drohen, liegt es nahe, einen unabhängigen Experten hinzuzuziehen – so wie es in Rechts- und Steuerangelegenheiten längst selbstverständlich ist.

Gut dass es Versicherungsmakler gibt!

Makler sind die unabhängigen Experten, Berater und Vermittler für den privaten und gewerblichen Versicherungsbedarf. Sie zählen zu den Expertenberufen wie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater. Entsprechend weitreichend sind ihre Kompetenzen. Sie kennen den Markt, seine Anbieter, die Produkte und verfügen über das fachliche Know-how zu deren Beurteilung und Bewertung. Versicherungsmakler beraten ihre Kunden professionell und bedarfsgerecht, suchen für jede Absicherung individuell einen nach Solidität, Qualität und Preis geeigneten Anbieter aus und sorgen für eine reibungslose Abwicklung.

Vertrauen in unabhängige Beratung

Mit seiner Unabhängigkeit ist der Versicherungsmakler der natürliche Bundesgenosse seiner Kunden. Der Betrieb verfügt über eine gesetzlich vorgeschriebene  Haftpflichtversicherung mit fixierter Versicherungssumme.

Das Berufsbild des Maklers
Wer als Versicherungsmakler tätig werden möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen und unterliegt berufsrechtlichen Regelungen und Gesetzen. Er muss seine berufliche Qualifikation nachweisen; benötigt eine Zulassung gemäß § 34d von der Industrie- und Handelskammer und einen Eintrag in das Vermittlerregister.
Er muss zudem nachweisen dass er eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung besitzt.

Versicherungsmakler stehen traditionell auf der Seite ihrer Kunden. Im sogenannten „Sachverwalterurteil“ stellte der Bundesgerichtshof schon im Jahr 1985 klar, dass der Versicherungsmakler als „treuhänderischer Sachwalter“ seines Kunden anzusehen ist und „als Vertrauter und Berater des Versicherungsnehmers individuellen, für das betreffende Objekt passenden Versicherungsschutz oft kurzfristig zu besorgen hat“. Versicherungsmakler sind unabhängig tätig und nicht an bestimmte Versicherungsunternehmen und deren Interessen gebunden und unterscheiden sich dadurch von Vertretern, die geschäftsplanmäßig die Produkte ihrer Versicherer verkaufen müssen. Jeder Vermittler ist beim ersten Kontakt mit einem Kunden verpflichtet, über seinen Status Auskunft zu geben. Auf Basis der EU-Vermittlerrichtline regelt das deutsche Recht in der Gewerbeordnung (GewO), in der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) und im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Anforderungen an die berufliche Qualifikation, die Zuverlässigkeit und die finanziellen Verhältnisse für eine Tätigkeit als Versicherungsmakler sowie an die Beratungs- und Dokumentationspflichten. Sämtliche Versicherungsvermittler sind bei der IHK registriert.

Die Tätigkeit nach § 34d  GewO ist hier geregelt: Gewerbeordnung
Das Vermittlerregister ist hier zu finden: www.vermittlerregister.info
Beratung und Abwicklung- alles aus einer Hand
Versicherungsmakler unterhalten Geschäftsbeziehungen zu einer Vielzahl von Versicherern. Im Büro des Versicherungsmaklers werden die Beziehungen zwischen Kunden und Versicherern koordiniert. Jeder Kunde erhält seinen passenden Versicherungsschutz bei einem oder mehreren geeigneten Versicherern und hat immer nur seinen Makler als vertrauten Ansprechpartner – auch wenn der Versicherer mal wechselt.
Versicherungsschutz nach Maß

Neben den üblichen und weit verbreiteten Versicherungen für Eigenheim, Hausrat, Unfall, Rechtsschutz und Kfz kennt sich der Versicherungsmakler auch in den Spezialgebieten der Sachversicherung und der Personenversicherung aus. Ob es um wertvolle Kunst oder Antiquitäten, Oldtimer oder andere Liebhaber- und Sammlerstücke geht, um Krankheits- und Berufsunfähigkeitsvorsorge oder um finanzielle Absicherung des Ruhestands: Versicherungsmakler haben Zugang zu speziellen Versicherungsangeboten für nahezu jede Sache und Situation. Die von Maklern gewählten Versicherer sind in der Regel günstiger, ihr Bedingungswerk ist oft umfassender und die Abwicklung im Schadenfall professioneller als bei den Standard-Gesellschaften.

Professionelle Abwicklung

Der Versicherungsmakler schließt mit seinen Kunden einen schriftlichen Geschäftsbesorgungsvertrag, in dem festgehalten wird, welche Aufgaben der Makler für seinen Kunden übernimmt. Außerdem bevollmächtigt der Kunde den Makler gegenüber den Versicherern, die im Maklerauftrag festgelegten Aufgaben in seinem Namen umzusetzen. Der Versicherungsmakler übernimmt dann die komplette Abwicklung und Korrespondenz und informiert den Kunden regelmäßig über seine Aktivitäten. Einfach – effizient – sicher.

Kosten

Durch die Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler entstehen dem Kunden in der Regel keine zusätzlichen Kosten für die Beratung, Vermittlung und laufende Überwachung der Verträge. Im Gegenteil: Die Kosten werden üblicherweise durch Courtagezahlungen der Versicherungsunternehmen abgegolten. Im Übrigen sind auch Honorarvereinbarungen im rechtlich zulässigen Rahmen möglich. Durch die Beauftragung eines Maklers zahlt der Kunde aufgrund von Rahmenvereinbarungen oftmals sogar weniger als direkt beim Versicherungsunternehmen.

Warum zum Makler gehen, es gibt doch genug Internet- Vergleichsrechner!

Versicherungsangebote von Vergleichsrechnern sind nicht einfach zu vergleichen, wenn das nötige Fachwissen fehlt. Den Blick nur auf Beitrag zu lenken erweist sich oft als falsche Entscheidung. Erst ein Vergleich von Leistungen und Versicherungsbedingungen macht Unterschiede deutlich, die ein Fachmann einschätzen kann. Der Teufel steckt bekanntlich im Detail-  dem sogenannten Kleingedruckten. Feinheiten stecken hinter Fachbegriffen, deren Bedeutung dem Verbraucher nicht unbedingt geläufig sind.

Die Beratung durch einen Makler spart Zeit und Geld; sie schützt den Kunden vor unliebsamen Überraschungen.

Wer als Verbraucher über das nötige Fachwissen verfügt, braucht dann natürlich keine Unterstützung von einem Vermittler oder Makler. Er muss sich aber intensiv mit dem Thema beschäftigen und Zeit investieren um das bestmögliche Produkt für seinen Bedarf im Internet zu finden.

Wer seine Versicherungen im Internet abgeschlossen hat, wartet oftmals für eine Schadensmeldung minutenlang in einer Hotline; muss sein Anliegen mehrfach bei verschieden Ansprechpartnern wiederholen. Der Makler unterstützt seine Kunden auch im Schadensfall.

Auf der Seite ÜBER UNS finden Sie einen Kurzfilm zum Thema.  

 

Über uns

Ihr Ansprechpartner in NRW

Monika Hilker
Versicherungsfachfrau (BWV)

Finanzanlagenfachfrau IHK

Tel.:     02331- 92 35 12 6
Fax:     02331- 92 35 12 5
Mobil: 0175 17 71 707
e-Mail: monika.hilker@pincam.de

Ihr Ansprechpartner am Niederrhein

Georg Drevers

Versicherungskaufmann

Fax:      02331- 92 25 12 5
Mobil:  0177 36 74 070
e-Mail: georg.drevers@pincam.de

Wir sind gerne für Sie da und nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und Wünsche.

Termine nach Vereinbarung (auch Samstags).

Versichern & Vorsorgen

Versichern, Vorsorgen, Sparen

Unser Angebot von A- wie Autoversicherung bis Z wie Zahnzusatzversicherung.

Kapitalaufbau für den Ruhestand oder für die eigenen 4 Wände- wir bieten Ihnen ein breit gefächertes Angebot.

Hier geht es zu den Online-Rechnern*:

*wenn Sie die Onlinerechner der externen Anbieter nutzen, gelten deren Datenschutzbestimmungen und AGB´S.  
Zum Impressum des Anbieter von Autoinhalt – und Fahhradvollkaskoversicherungen  https://www.ammerlaender-versicherung.de/impressum.aspx
Zum Impressum für den Anbieter der Reiseversicherungen  https://www.wuerzburger.com/datenschutz.html

Sie vermissen ein Produkt? Teilen Sie uns Ihre Wünsche mit- wir finden für fast jeden Bedarf die passende Lösung!

Für umfassende Informationen zu allen Versicherungssparten einfach auf die Fotos klicken!

Hab-und Gut; Haftung; Haus und Wohnung; Rechtsstreit, Unfallfolgen absichern

Hab-und Gut; Haftung; Haus und Wohnung; Rechtsstreit, Unfallfolgen absichern

Private Haftpflichtversicherung

Die Haftung regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schaden verpflichtet. § 823 BGB  ff

Als Schaden Verursacher haften Sie per Gesetz mit Ihrem gesamten Vermögen. Ein Missgeschick kann jedem geschehen und langfristige finanzielle Folgen haben. Besonders Personenschäden können schnell in die Millionenhöhe gehen.

Die private Haftpflichtversicherung gehört daher für jeden, egal ob Single, Lebensgemeinschaft oder Familie mit und ohne Kinder, zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Sie bietet Schutz gegen existenzbedrohende Kosten!

Versichert sind die Folgen aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Von einem Personenschaden ist die Rede, wenn Menschen zu Schaden kommen.

Beispiel: Als Radfahrer fahren Sie einen Fußgänger an, der unglücklich stürzt und sich dabei schwer verletzt.

Neben den Kosten für die medizinische Betreuung kann auch Schmerzensgeld und Verdienstausfallentschädigung anfallen. Daher sollte die Deckungssumme für Personenschäden bei der Privathaftpflicht ausreichend hoch gewählt sein.

Von einem Sachschaden ist die Rede, wenn das Eigentum anderer Personen beschädigt oder zerstört wird.

Beispiele:

  • Bei einer Feier kippt Ihr Glas mit Rotwein um und verschmutzt die teure Sitzgarnitur des Gastgebers.
  • Der Adventskranz oder Weihnachtsbaum entzündet sich, das Feuer greift auf die Nachbarwohnung über.

Von einem Vermögensschaden ist die Rede, wenn jemandem durch Ihre Schuld ein finanzieller Nachteil entsteht – weil zum Beispiel jemand eine durch Sie verschuldete Verletzung erlitten hat nicht arbeiten gehen kann.

Was zeichnet eine gute private Haftpflichtversicherung aus?

Sie enthält wichtige und sinnvolle Zusatzleistungen wie z. B.:

Forderungsausfalldeckung – dann zahlt Ihre Privathaftpflicht unter bestimmten Bedingungen auch dann, wenn Ihnen ein Schaden zugefügt wurde und der Schädiger nicht selbst dafür aufkommen kann.

Gefälligkeitsschaden-  wenn Sie bei Freundschaftsdiensten (unentgeltliche  Hilfe z. B. bei einem Umzug) einen Schaden verursachen wird er ersetzt.

Schäden durch deliktunfähige Kinder- hier zahlt die Privathaftpflicht bis zu einer bestimmten, in den Bedingungen festgelegten Maximalsumme, auch wenn kein gesetzlicher Haftungsanspruch gegen Sie besteht. Das heißt, die durch einen Fußballschuss Ihres Fünfjährigen zerstörte Scheibe des Nachbarn wird ersetzt, auch wenn Sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind; der nachbarliche Frieden bleibt gewahrt.

Als deliktunfähig gelten grundsätzlich Kinder unter sieben Jahren; im Straßenverkehr bis zum 10. Lebensjahr und sind nicht verantwortlich für Schäden, die sie verursachen. Eltern haften für diese Schäden nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Weitere Zusatzleistungen die mitversichert sein sollten sind: Schäden durch Schlüsselverlust, Mietsachschäden und Schäden an geliehen oder  gemieteten, beweglichen Gegenständen.

Haus-und -Grundbesitzerhaftpflicht

Jeder haftet für Schaden, die er schuldhaft verursacht hat.

Dies gilt auch für Haus- und Grundbesitzer und Eigentümer, die für Schäden aufkommen müssen, welche durch die Verletzung der Verkehrssicherungspflichten verursacht worden sind (z. B. bauliche Mängel oder die Verletzung der Räum- und Streupflicht).

Schuldhaft handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. (§ 276 Abs. 2 BGB).

Hier bietet die Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht Schutz bei Schadenersatzforderungen.

In vielen der durch uns vermittelten privaten Haftpflichtversicherungen ist heutzutage eine Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht für das selbst genutzte Einfamilienhaus beitragsfrei enthalten.

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Heizöltankbesitzer haften als Inhaber dieser Anlagen für Umweltschäden.

Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung schützt den Besitzer des Heizöltanks oder einer anderen Anlage mit Wasser gefährdenden Stoffen vor den finanziellen Folgen.  

In vielen der durch uns vermittelten privaten Haftpflichtversicherungen ist heutzutage eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung für einen Heizöltank (gilt immer bis zu einem maximalen Fassungsvermögen) des selbst genutzten Einfamilienhauses beitragsfrei enthalten.

Jagdhaftpflichtversicherung

Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung!

Der Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung ist für jeden, der einen Jagdschein beantragen möchte, gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Der Jagdschein wird nur vergeben, wenn der Antragsteller der zuständigen Behörde im Vorfeld schriftlich nachweist, dass er eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Der Versicherungsschutz muss für den kompletten  Zeitraum gelten, über den sich die  Gültigkeitsdauer des Jagdscheins erstreckt.

Über eine Jagdhaftpflicht ist u. a. versichert:

Halten und Gebrauch von Jagdhunden, Beizvögeln, Eulen

Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition

Gesellschaftsjagden

Das sogenannte Produktrisiko aus dem Verkauf von Wildfleisch

Sie übernimmt z. B. Schäden, die einem Dritten zugefügt werden, wenn der Jagdhund ein anderes Tier verletzt, einen Verkehrsunfall verursacht, ein baufälliger Hochsitz einstürzt oder durch den Gebrauch der Schusswaffe ein Schaden verursacht wird.

Wie bei allen anderen Versicherungsprodukten auch, gilt es den Leistungsumfang einer Jagdhaftpflichtversicherung vor dem Abschluss genau zu überprüfen.

Ist die Deckungssumme ausreichend hoch?

Besteht Versicherungsschutz auch für einen Jagdaufenthalt im Ausland?

Wie viele Jagdhunde können mitversichert werden?

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Tierhalter haften laut Gesetz für Schäden in vollem Umfang.

Auch für Schadenfälle die das Tier ohne das Verschulden des Halters verursacht.  In einigen Bundesländern ist eine Haftpflicht für Hundebesitzer sogar Pflicht!

Die Tierhalterhaftpflicht gehört zu den besonders wichtigen Versicherungen für alle Halter von Tieren wie z. B. Hunde oder Pferde. Selbst das bravste Pferd kann vor Schreck durchgehen und dabei einen großen Schaden verursachen. Der Hund beißt ein Kind oder bringt einen Spaziergänger zu Fall, der sich dabei schwer verletzt.

Hund und Pferd

Kleinere Haustiere (wie z. B. Katzen, Meerschweinchen, Kaninchen, Vögel) müssen nicht extra versichert werden. Sie fallen unter den Schutz einer Privathaftpflichtversicherung.

Eine Ausnahme ist die Haltung von Tieren zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken. Hier wird eine eigene Versicherung benötigt.

Die Tierhalterhaftpflicht bietet Schutz wenn das Tier Personenschäden und Sachschäden verursacht.

Der Schutz sollte auch greifen, wenn z. B. eine andere Person als der Halter mit dem Hund Gassi geht oder ein Pferd im Rahmen einer Reitbeteiligung auch von anderen Personen geritten wird.

Ebenso sollten Mietsachschäden z. B. an Pferdeboxen, an der Mietwohnung und im Hotel mitversichert sein.

Haftpflichtversicherung für Drohnenpiloten und Co.

Immer mehr Drohnen erobern den Luftraum.

Mit steigender Anzahl von Hobbypiloten mehren sich auch die Meldungen von Unfällen, die sich durch den Einsatz von Drohnen ereigneten. Beinah Zusammenstöße mit Flugzeugen; der Absturz einer Drohne auf ein KFZ auf einer Autobahn.

Was passiert wenn das Fluggerät abstürzt und im worst case einen Menschen schwer verletzt?

Für alle Modellpiloten gilt der Haftungsgrundsatz nach § 33 Abs. 1 LuftVG sowie die Versicherungspflicht nach § 43 Abs. 2 LuftVG. Diese Pflicht gilt für sämtliche Flugmodelle, die unter freiem Himmel betrieben werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__33.html 

https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__43.html

Bevor der Flugkörper also in den Himmel steigt, sollte unbedingt Versicherungsschutz bestehen. Je nach Gewicht der Drohne kann diese sogar in eine bestehende Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Allerdings darf die Drohne bis maximal 5 kg Startmasse ausschließlich privat genutzt werden.

Sehen Sie also unbedingt in ihrer Police nach, ob die private Nutzung Ihrer Drohne inbegriffen ist. Oftmals  benötigen Sie aber eine Quadrocopter-Versicherung oder müssen den Schutz bei Ihrer bestehenden Privathaftpflicht erweitern, wenn der Vertrag auf älteren Versicherungsbedingungen basiert.

Drohnen-Vollkaskoversicherung

Für teure Fluggeräte- die Drohnen Vollkaskoversicherung.

Dann ist das Flugobjekt beispielsweise bei Abstürzen, Wasserschäden oder Diebstählen geschützt und Sie müssen dafür nicht aus der eigenen Tasche zahlen. Die Privathaftpflichtversicherung und die Haftpflichtversicherung für Drohnenpiloten kommen nicht für Ihren Eigenschaden am Fluggerät auf!

Anzugeben ist dabei ob Sie das Fluggerät nur privat oder gewerblich nutzen. Im ersteren Fall ist die Drohnen-Vollkaskoversicherung häufig günstiger.

Wassersporthaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung deckt keine Schäden durch eigene Wassersportgeräte.

Die Wassersporthaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch das Führen von Wassersportgeräten wie motorisierte Booten oder Yachten; Segelboote mit Motor oder Jet Skis entstehen.

Schäden in Verbindung mit (motorisierten) Wassersportgeräten sind dort ausgeschlossen.

In  Deutschland ist diese Versicherung derzeit keine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. In einigen EU-Ländern (wie z. B. in Italien, der Schweiz, den Niederlanden, Griechenland  und in Spanien) ist diese Versicherung allerdings Pflicht.

Wer die Gewässer in dem jeweiligen Land befahren möchte, muss den Versicherungsnachweis über eine Wassersporthaftpflichtversicherung an Bord mitführen.

Bei teuren Booten ist zusätzlich der Abschluss einer Boots-Kaskoversicherung sinnvoll.

Die Kasko kommt für Schäden am eigenen Boot auf.

Hausratversicherung

Trautes Heim-Glück allein. So lautet ein bekanntes Sprichwort.

Sein Hab-und Gut möchte jeder Mensch im Fall der Fälle bestmöglich geschützt wissen. Egal ob es sich dabei um das Mobiliar der Wohnung, den nagelneuen Flachbildfernseher, die neue Küche oder eine wertvolle Münzsammlung handelt.

Was passiert, wenn Ihr Hab-und Gut beschädigt oder entwendet wird?

Durch einen Brand, einen Leitungswasserschaden werden Gegenstände beschädigt oder noch schlimmer- sie kommen bei einem Einbruch-diebstahl abhanden.

Die Hausratversicherung springt in solchen Fällen ein und erstattet Ihnen die materiellen  Verluste in Form einer Neuwertentschädigung. Das bedeutet, die Versicherung zahlt den Betrag, den der Wiederbeschaffungswert der jeweiligen Gegenstände beträgt.

Schutz besteht bei Schäden durch die Gefahren:

Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung

Leitungswasser, wie z. B.  bei einem Rohrbruch, Schäden an Rohren durch Frost, Rückstauschäden

Sturm und Hagel

Hochwasser, Erdbeben und Lawinen- wenn Sie den Zusatzbaustein Elementarschäden eingeschlossen haben. Die Anzahl der Schäden durch Naturgefahren, wie Starkregen, nimmt von Jahr zu Jahr stetig zu.

Glasbruch – zum Beispiel an Fenstern, Türen, Vitrinen und Ceran-Kochfeldern – kann über eine zusätzliche Glasversicherung absichert werden. Besonders empfehlenswert ist dieser Zusatzschutz, wenn Sie beispielsweise einen verglasten Wintergarten haben.

Fahrräder sind ebenfalls über den Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl versicherbar.

Eine maximale Versicherungssumme für die Räder liegt in der Regel in Höhe von einem bis fünf Prozent der Hausratversicherungssumme.

Die korrekte und ausreichende Höhe der Versicherungssumme für den Hausrat ergibt sich u. a. aus der Wohnfläche.

Besitzen Sie besondere Wertgegenstände (Schmuck, Uhren, Münzen, etc.), wertvolle Kunstgegenstände, Antiquitäten, Pelze, Musikinstrumente, kostbare Sammlungen?

Hierfür bieten wir Ihnen spezielle Versicherungstarife zur Absicherung von besonders wertvollem Hausrat an.

Sprechen Sie uns einfach an, wir haben immer eine auf Ihre Bedürfnisse passende Lösung parat!

Wohngebäudeversicherung

Ein Gebäude ist im Laufe des Lebens einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt.

Unwetterschäden durch starke Stürme, heftige Niederschläge oder Überschwemmungen traten in den vergangenen Jahren immer häufiger auf.

Allein die Starkregenfälle im Juni und Juli 2017 verursachten Schäden in Höhe von mehr als 500 Millionen Euro.

Beschädigungen an Immobilien, bis hin zur vollständigen Zerstörung sind die Folge. Reparaturen an Immobilien oder ein Wiederaufbau sind meist mit enormen Kosten verbunden. Daher ist es für jeden Immobilienbesitzer wichtig über eine leistungsstarke Wohngebäudeversicherung zu verfügen.

Der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung umfasst:

das Wohngebäude selbst, dazugehörige Nebengebäude wie Gartenhäuser, Gewächshäuser und Garagen, sowie alles was fest am Gebäudes installiert ist, wie beispielsweise Markisen,  Müllboxen, u. v. m.

Schutz besteht bei Schäden durch die Gefahren:

Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung

Leitungswasser, wie z. B.  bei einem Rohrbruch, Schäden an Rohren durch Frost, Rückstauschäden

Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel

Glasbruch – zum Beispiel an Fenstern, Türen, Wintergärten oder Gewächshäusern – kann über eine zusätzliche Glasversicherung absichert werden.

Angesichts des Klimawandels und immer wieder auftretender Naturkatastrophen empfiehlt es sich das Gebäude unbedingt zusätzlich auch gegen die Folgen von Elementarschäden abzusichern.

Eine ergänzende Elementarschadenversicherung deckt folgende Schadensursachen ab:

Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Rückstau

Die Elementarversicherung lässt sich nur in Kombination mit der Wohngebäudeversicherung abschließen.

Rechtsschutzversicherung

Wo Menschen aufeinander treffen kommt es zu Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten.

Ein Streit mit dem Arbeitgeber, dem Finanzamt, dem Unfallgegner, mit dem Nachbarn oder  dem Mieter ist nicht nur ärgerlich sondern kann schnell ins Geld gehen, wenn sich keine einvernehmliche Einigung erzielen lässt ohne einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

Zum Ärger einer Auseinandersetzung kommt dann noch der finanzielle Aspekt für Anwaltshonorare, Verhandlungskosten am Gericht, Sachverständigenkosten, Gutachterkosten und Co. hinzu.

Wer über eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung verfügt, ist gut beraten.

Welche Lebensbereiche deckt die Rechtsschutzversicherung ab?

Privatbereich: z. B. bei Streitigkeiten aus Verträgen bei Möbel-/ Fernseherkauf, Reisebuchung; der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen; Streitigkeiten mit dem Finanzamt oder Verwaltungsbehörden.

Berufsbereich: z. B. bei Streitigkeiten um den Arbeitsvertrag; das Arbeitszeugnis; das ausstehende Gehalt; bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Eigene Anwalts-und Gerichtskosten erster Instanz sind unabhängig vom Verfahrensausgang von jeder Partei selber zu tragen.

Verkehrsbereich: z. B. bei drohendem Führerscheinentzug, Schadenersatz und Schmerzensgeldforderungen nach einem Verkehrsunfall oder Bußgeldbescheiden. Egal ob Sie mit dem Auto, Motorrad,, Bus-und Bahn oder zu Fuß unterwegs sind.

Jeder Bereich kann einzeln oder zusammen  im Paket abgeschlossen werden.

Zusatzbausteine:

Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz für Mieter und Eigentümer selbst bewohnter Immobilien.

Streit mit dem Vermieter um die Nebenkostenabrechnung; die Mieterhöhung, die Eigenbedarfskündigung, Streit mit dem Nachbarn um eine Hecke an der Grundstücksgrenze, oder ein Streit um die Grunderwerbssteuer.

Die Gründe sind vielfältig.

Vermieterrechtsschutz: 

Sie kündigen einem zahlungsunfähigen Mieter fristlos. Zwangsräumung und Gerichtsvollzieher kosten Geld.

Sie kündigen Ihren Mietern wegen Eigenbedarf,die Mieter wehren sich gegen die Kündigung.

Der Vermieter-Rechtsschutz schützt Sie vor den Folgen und Kosten gerichtlicher Auseinandersetzungen mit Ihren Mietern.

Unfälle im Beruf und der Freizeit

Jährlich erleiden hierzulande rund 8 Mio. Menschen in Ihrer Freizeit einen Unfall.

Wer dabei nur mit dem Schrecken und kleineren Schrammen davon kommt hat Glück gehabt.

Ein schwerer Unfall mit bleibenden gesundheitlichen Folgen kann das bisherige Leben auf den Kopf stellen und die Existenz bedrohen, wenn der Hauptverdiener, der Selbstständige oder eine nicht berufstätige Person nach einem schweren Unfall ausfällt.

Die private Unfallversicherung springt ein wenn ein Unfall dauerhafte körperliche Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Aber auch bei nicht dauerhaften Unfallfolgen unterstützt Sie diese Versicherung durch die Erbringung von vielfältigen Hilfeleistungen.

Eine private Unfallversicherung leistet wertvolle Unterstützung in Form von:

  • Geldleistungen –  um zum Beispiel finanzielle Folgen des Unfalls. abzufangen oder einen behindertengerechten Umbau von Haus oder Wohnung zu ermöglichen.
  • Assistanceleistungen- Hilfe zur Bewältigung des Alltags durch  Unterstützung im  Haushalte, bei der Pflege,  beim Einkaufen, der Kinderbetreuung, bei Behörden- und Arztbesuchen u. s. w.

Diese Leistungen sind unabhängig von der Schwere der Verletzung und einem späteren Anspruch auf die sogenannte Invaliditätsleistung (Geldleistung).

Ihr Schutz greift rund um die Uhr, 24 h am Tag; weltweit; im Beruf und der Freizeit.

Die Gestaltungsmöglichkeiten der privaten Unfallversicherung – individuell nach Ihren Bedürfnissen:

 Grafik Quelle: GDV (Gesamtverband deutscher Versicherer)

Die private Unfallversicherung- für wenn unverzichtbar:

Kinder und Schüler

stehen während des Besuchs eines Kindergartens, einer Tagespflegebetreuung, beim Besuch von allgemein- oder berufsbildenden Schulen sowie auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und diesen Einrichtungen unter dem Schutz  der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Kosten für den Versicherungsschutz trägt die öffentliche Hand (Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände), die Entschädigung von Unfälle fällt in die Zuständigkeit der Unfallkassen oder Gemeindeunfallversicherungsverbände.

Aber: der Schutz greift nur für den direkten Weg zwischen Kindergarten, Tagespflege, Schule; im Unterricht,  und nur für solche den Aktivitäten, die durch Kindergarten, Tagespflegeperson und Schule organisiert und durchgeführt werden. Dazu zählen zum Beispiel Aktivitäten außerhalb der Öffnungszeiten, wie Wanderungen, Ausflüge, Sportfeste, Feiern, Theaterbesuche.

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger reichen bei Weitem nicht aus um den oft erheblichen, finanziellen Aufwand nach dem Unfall eines Kindes/Schülers zu decken. 

Er greift auch nicht bei sämtlichen Freizeitunfällen! 

Kinder entdecken die Welt ganz anders als Erwachsene und nehmen zum Beispiel drohende Gefahren im Straßenverkehr nicht wahr. Auch Eltern erkennen nicht jede Gefahrenquelle, der Ihre Kinder beim Entdecken der Welt begegnen werden.

Eine leistungsstarke Unfallversicherung zum Schutz für Ihr Kind kostet weniger als Sie Denken!   

Familien

Wenn der Hauptverdiener, der Selbstständige oder eine nicht berufstätige Person nach einem Unfall ausfallen, kann das die Existenz der gesamten Familie bedrohen.

Die private Unfallversicherung bietet hier sinnvollen Schutz rund um die Uhr. 

  • Berufstätige Eltern sind nicht nur während der Berufsausübung (durch die  gesetzliche Unfallversicherung)sondern  auch während der  Freizeit geschützt.
  • Nicht berufstätige Eltern genießen Unfallschutz trotz der fehlenden gesetzlichen Unfallversicherung.
  • Zusätzliche Assistance-Leistungen der privaten Unfallversicherung unterstützen bei der Haushaltsführung und der Kinderbetreuung.

Junge Erwachsene

sind besonders unfallgefährdet. Sie leben sehr aktiv; sind in jungen Jahren oftmals risikofreudiger und gehen häufig sportlichen Aktivitäten nach. Jeder fünfte Unfall ereignet sich beim Wintersport.

Die finanziellen Unfallfolgen können existenzbedrohend sein.

  • Über die gesetzliche Rentenversicherung besteht oft noch kein oder nur ein sehr geringer Versicherungsschutz.
  • Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nicht bei Unfällen in der Freizeit.

Senioren

sind heutzutage oftmals auch im hohen Alter noch aktiv; unternehmen Reisen, fahren regelmäßig Auto, betreiben Sport. Doch die Reaktions- und Koordinationsfähigkeit lassen im Alter nach. Deshalb erleiden  Senioren häufiger Unfälle, zum beispiel durch schwere Stürze.

  • Die private Unfallversicherung bietet älteren Menschen oft zusätzliche Assistance-Leistungen. Sie ermöglichen es, den Alltag besser  zu bewältigen, ohne die Familie zu sehr in Anspruch nehmen zu müssen.
  • Nach Eintritt in den Ruhestand besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz mehr.

Quelle: GDV Broschüre die private Unfallversicherung broschuere-unfallversicherung-data

 

 

 

Versicherungen für Gewerbetreibende

Versicherungen für Gewerbetreibende

Haftungsrisiken, das eigene gewerblich genutzte Gebäude und die komplette Betriebseinrichtung sollten bestmöglich gegen Schäden abgesichert werden. Gemeinsam finden wir die passgenaue Absicherung.

Betriebshaftpflicht

Wo Menschen arbeiten passieren nun mal auch Fehler.

Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler. Wie im privaten Bereich müssen auch Betriebe in voller Höhe für vom Inhaber oder Mitarbeitern verursachten Schäden aufkommen. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach- oder Vermögensschäden und wehrt unberechtigt gestellte Ansprüche ab.

 

Schadenbeispiele:

  • Während Malerarbeiten geht die Vitrine einer Kundin zu Bruch.
  • Ein Fliesenleger beschädigt die bereits eingebaute, neue Badewanne.
  • Ein Gast erleidet in einem Restaurant eine Lebensmittelvergiftung.
  • Ein Kunde rutscht im frisch gewischten Büro aus und zieht sich dabei mehrere komplizierte Brüche zu.
  • Beim Entladen beschädigen Sie ein geparktes KFZ.
Betriebs-oder Büroinhaltsversicherung

Die Geschäftsinhalts- oder Sachinhaltsversicherung.     

 

 

 

 

 

Versichert sind neben der vorhandenen Betriebseinrichtung auch  gelagerte Waren und Vorräte. Kommt es zu einem Schaden durch  Brand, Explosion, Blitzschlag, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Leitungswasser oder Sturm, so ersetzt der Versicherer in der Regel den Neuwert der versichernden Objekte oder kommt alternativ für deren Instandsetzung auf.

Ohne Geschäftsinhaltsversicherung können solche Schäden zur Insolvenz des Unternehmens führen.

Schadenbeispiele:

  • Ein Wasserschaden setzt die Einrichtung eines Hotels unter Wasser.
  • Bei einem Einbruch in ein Modegeschäft werden Waren gestohlen und Einrichtungsgegenstände beschädigt.
  • Eine Kaffeemaschine verursacht einen Brand in einem Büro.
  • Ein Feuer vernichtet Ihr komplettes Warenlager.
Berufshaftpflicht- /Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Vermögenschadenhaftpflicht – Schutz bei Fehlberatung.

Kommt es aufgrund einer Fehlberatung zu einem Vermögensschaden bei Kunden oder Mandanten werden diese durch die Versicherung reguliert.

Zudem ist ein passiver Rechtsschutz inklusive, welcher unberechtigt gestellte Forderungen auch gerichtlich abwehrt. Für viele Berufszweige ist die Versicherung gesetzlich vorgeschrieben (Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare oder Ärzte) für andere hingegen wird sie dringend empfohlen (Unternehmensberater, Hausverwalter, Übersetzer, Architekten, Ingenieure oder IT-Dienstleister).

Schadenbeispiele:

  • Einem Dolmetscher unterlaufen eklatante Fehler bei einer Übersetzung, so dass das Werk nochmal gedruckt werden muss.
  • Ein Steuerberater gibt die Steuererklärung seines Mandanten zu spät ab.
  • Ein Architekt begeht einen Planungsfehler, was zu teuren Umbauten im Haus führt.
  • Ein Hausverwalter hat eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung erstellt.
Cyberrisiken

Cyberangriffe bedrohen Unternehmen.

Die Bedrohung für Unternehmen durch Cyberrisiken steigt beständig an; ebenso der wirtschaftliche Schaden den Cyberangriffe verursachen.

Selbst die besten Schutzkonzepte zur IT- Sicherheit bieten keine 100 % Garantie vor Hackerangriffen. Es reicht heutzutage nicht mehr aus seine Rechensysteme nur durch Sicherheitssoftware vor Viren und Trojanern zu schützen.

Hacker dringen immer häufiger in Webserver ein, spionieren Datenbanken aus, stehlen Kundendaten, verursachen teils hohe wirtschaftliche Schäden. Was wäre wenn die Steuerungssoftware Ihrer Produktionsanlage angegriffen wurde und die Fertigung beeinträchtigt ist?

Die digitale Vernetzung von Rechnern, Anlagen und Maschinen macht Unternehmen angreifbarer.

Wir kennen die Versicherungsgesellschaften, die Ihnen maßgeschneiderte Lösungen zum Schutz bei Schäden durch Cyberangriffe  bieten!

Elektronik-Versicherung

Die Elektronikversicherung – Schutz für elektronischen Anlagen und Geräte.

Sie stellt eine Allgefahrendeckung dar. Dies bedeutet dass alle Gefahren versichert sind, sofern sie nicht ausdrücklich in den Bedingungen ausgeschlossen werden.

Schadenbeispiele:

  • Unbekannte Täter dringen in die versicherten Büroräume ein und entwenden Computer und anderes elektronisches Equipment.
  • Ein Mitarbeiter verschüttet eine Kanne Tee über die Tastatur eines Laptops. Daraufhin kommt es zu einem Kurzschluss.
  • Durch ein offen gelassenes Kellerfenster kommt es durch starke Regenfälle zu einer Überschwemmung, die einen großen Schaden an Ihren Servern verursacht.

In ähnlicher Form auch zur Absicherung von Schäden an Maschinen erhältlich.

Firmenrechtsschutzversicherung

Die Gewerberechtsschutzversicherung schafft Chancengleichheit vor Gericht. 

Dabei gilt der Versicherungsschutz neben dem Firmeninhaber für alle im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter in Ausübung ihrer Tätigkeit.

Je nach gewähltem Tarif und Leistungsumfang sichert der Firmenrechtsschutz eine Vielzahl an Streitigkeiten vor den verschiedensten Gerichten ab. Viele Versicherer bieten für ihre Kunden eine kostenlose telefonische Rechtsberatung an.

 

Schadenbeispiele:

  • Einer Ihrer Mitarbeiter verletzt sich bei einem Arbeitsunfall. Die Berufsgenossenschaft ist der Meinung, Sie haben Schutzvorschriften nicht beachtet und fordert Regress bei Ihnen.
  • Einer Ihrer Kunden wirft Ihnen Missbrauch seiner personenbezogenen Daten vor.
  • Das Finanzamt erhebt Anklage aufgrund von vermeintlich nicht gezahlten Steuern vor dem Finanzgericht.
gewerblich genutzte Gebäude

Schutz für Gewerbeimmobilien.

Versichert sind das Gebäude sowie mit diesem fest verbundene Sachen.

 

Kommt es zu einem Schaden durch eine der versicherten Gefahren, zum Beispiel Brand, Leitungswasser oder Sturm/Hagel, so ersetzt der Versicherer den Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Ohne Gebäudeversicherung können solche Schäden schnell zur Insolvenz des betroffenen Unternehmens führen.

 

Schadenbeispiele:

  • Ein Kurzschluss an einer Lampe verursacht ein Feuer in einem Bürogebäude und hinterlässt einen erheblichen Schaden. Teile des Dachstuhls brennen vollkommen aus und müssen ersetzt werden.
  • In Folge eines starken Sturms kommt es zu einem schwerwiegenden Schaden am Gebäude. Während des Sturms wurde das Dach des Gebäudes komplett abgedeckt und mehrere Fenster wurden beschädigt. Die eingeschlossene Glasversicherung kommt für die Reparatur der beschädigten Fenster auf.
Transportversicherung für Werkzeug, Waren, Produkte und Güter

Ihre Fahrzeuge sind natürlich gut versichert.

Haben Sie auch an den Wert der Ladung gedacht?

Täglich transportieren Unternehmer Arbeitsmaterialien, Arbeitsgeräte, Produkte oder Güter zu Ihren Kunden oder zwischen Ihren Betriebsstätten von A nach B .

Oft übersteigt der Wert der Ladung sogar den des Fahrzeugwerts.

Während dieser Transporte können sich viele Schäden ereignen. Die sogenannte Werkverkehrversicherung schützt die Ladung des Fahrzeugs auf den Transportwegen.

Fälle aus der Praxis:

Nach einer Notbremsung ist die komplette Ladung Unterhaltungselektronik verrutscht und beschädigt; der mit Computern beladene Kleintransporter wird gestohlen.

Die Werksverkehrversicherung leistet u. a. bei  Schäden durch:

  • Transportmittelunfall
  • Brand und Explosion
  • Diebstahl des ganzen Fahrzeugs und Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug
  • Raub und räuberische Erpressung
  • Unfälle bei der Be- und Entladung
  • Beschädigung bei den meisten Gütern

Unverzichtbar für Handwerksbetriebe, Handelsbetriebe und Produktionsbetriebe.

Versicherungen für Veranstalter

Firma XY lädt Ihre Kunden zum Tag der offenen Tür ein.

Im Anschluss daran findet auf dem Firmengelände ein Fest mit Catering und Tanz statt. Zahlreiche Kunden und Interessenten folgen der Einladung.

Eine gute Gelegenheit um bei solchen Veranstaltungen bestehende Kundenbindungen zu festigen und neue Kunden für das Unternehmen zu gewinnen.

 

Die Haftung des Unternehmens für die Durchführung von Veranstaltungen ist in der Regel nicht über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt.   

Die Veranstalterhaftpflichtversicherung, die oftmals auch Veranstaltungshaftpflichtversicherung genannt wird, benötigt jeder der selber als Veranstalter auftritt und eine Veranstaltung durchführt. Diese Versicherung deckt die gesetzliche Haftung des Veranstalters während der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen ab.

Sie bietet den notwendigen Schutz nicht nur für alle Teilnehmer (Gäste, Besucher) sondern auch für alle Personen, die der Veranstalter zur Leitung, Absicherung oder Beaufsichtigung der versicherten Veranstaltung beauftragt hat.

Wenn Equipment wie z. B.  Zelte oder Tribünen vorhanden sind, sollten diese eventuell sogar ausgeliehenen Gegenstände inklusive Aufbau und Abbau mit abgesichert sein.

Eine leistungsstarke Veranstalterhaftpflichtversicherung bietet Ihnen die nötige Sicherheit für Ihre nächsten Events wie beispielsweise:

Ausstellungen, Kongresse, Messen, Tagungen

Firmenjubiläen, Konzerte, Tanzveranstaltungen

Sommerfeste, Straßenfeste, Schützenfeste, Sportveranstaltungen

Mit einem langjährigen Spezialisten für die Absicherung von Veranstaltungen an unsere Seite finden wir auch für Ihr nächstes Event den passenden Versicherungsschutz.  

 

 

 

Kraftfahrt- oder Fahrzeugversicherung

Kraftfahrt- oder Fahrzeugversicherung

Gewerblich genutzte Fahrzeuge

Fuhrparks ab 3 Fahrzeugen

Branchen Police  – die attraktive Versicherungslösung!

Sie ist speziell für kleine gewerbliche Fuhrparks ab drei Motorfahrzeugen konzipiert und ermöglicht günstige Schadenfreiheitsrabatt-Einstufungen für folgende Fahrzeugarten:

  • PKW Eigenverwendung
  • Camping- Kfz
  • Kraftrad/-roller, Trike, Quad, Leichtkrafträder/-roller
  • LKW Werkverkehr bis 3,5 t zul. Gesamtmasse
  • LKW Werkverkehr über 3,5 t zul. Gesamtmasse
  • Zugmaschine Werkverkehr
  • Landwirtschaftliche Zugmaschine

 

Highlight: Sondereinstufung für einen (einzigen) Pkw (z. B. den des Geschäftsführers oder Firmeninhabers) in die SF-Klasse 16 mit 30 % Beitragssatz in Haftpflicht und Vollkasko.

Die Branchen Police – für folgende Betriebsarten die Lösung:

  • Bauhaupt- und Baunebengewerbe
  • Dienstleistungen
  • freie Berufe (z. B. Arzt, Architekt, Rechtsanwalt)
  • Genossenschaften
  • Handel
  • Handwerk (ohne Bau)
  • Industrie
  • Land- und Forstwirtschaft (einschließlich Garten- und Landschaftsbau)
  • Vereine, Verbände, sonstige Organisationen
  • öffentlicher Dienst und Gesundheitswesen

Ihr Unternehmen nutzt weniger als drei motorisierte Fahrzeuge? Kein Problem, auch hier bieten  wir Ihnen attraktive Konditionen von leistungsstarken Versicherungspartnern an.

Fahrzeugflotten

Die Flottenversicherung für Fuhrparks

                  

 

 

 

 

 

Die KFZ – Flotten Police bietet neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung auch umfassenden und flexiblen Kasko-Versicherungsschutz für Unternehmen deren Fuhrpark aus mindestens 10 motorisierten Fahrzeugen besteht.

Besonderheit der Kfz-Flotten Police: Alle Fahrzeuge des Fuhrparks werden in der Kfz- Haftpflicht -und Kaskoversicherung, abhängig vom bisherigen Schadenverlauf mit einem einheitlichen Beitragssatz eingestuft.

Je besser der Schadenverlauf des gesamten Fuhrparks ist, desto eher kann der günstigste Beitragssatz von 30 % erreicht werden. Der gilt nicht nicht nur für ein einzelnes Fahrzeug, sondern für alle Fahrzeuge des Fuhrparks, auch für Fahrzeuge die neu hinzukommen.

Die Flottenversicherung vereinfacht die oft intensive Verwaltung des Kfz-Bestandes in Ihrem Unternehmen.

Welcher Versicherungsumfang als Ergänzung zur gesetzlich vorgeschrieben Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihren Fuhrpark geeignet ist,  hängt unter anderem davon ab ob Ihre Fahrzeuge gekauft oder geleast sind.

Für geleaste Fahrzeuge ist in der Regel eine Vollkaskoversicherung sinnvoll.

Ältere Fahrzeuge hingegen können mit einer Teilkaskoversicherung ausreichend versichert sein.

Der Versicherungsschutz kann nach Ihrem individuellen Bedarf erweitert werden um:

  • Schutzbriefleistungen                                                   
  • Leistung bei Brems,-Betriebs und Bruchschäden
  • GAP Deckung für geleaste Fahrzeuge

 

Privat genutzte Fahrzeuge

PKW, Zweirad und Campingfahrzeuge

Den Schrecken eines Schadens kann Ihnen die beste Versicherung nicht nehmen.

Aber sie kann dafür sorgen dass Ihnen unnötiger Ärger erspart beleibt! 

 

Wir vergleichen Beiträge und Leistungen der Kfz-Versicherer und finden den passenden Schutz  für Ihr Kfz, Zweirad oder Ihr Campingfahrzeug. Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz- Haftpflicht benötigt jeder Halter eines Fahrzeugs.

 

 

Der Versicherungsschutz kann darüber hinaus individuell erweitert werden um:

  • Eine Teilkaskodeckung für Schäden am eigenen Fahrzeug z. B. bei Glasbruch, Unfällen durch Zusammenstoß mit Tieren, Hagelschäden oder Diebstahl
  • Eine Vollkaskodeckung deckt (neben denen durch die Teilkaskoversicherung gedeckten Schadensfällen) zusätzlich selbstverschuldete Schäden oder auch Vandalismus-Schäden am Fahrzeug ab
  • Schutzbriefleistungen wenn Ihr Fahrzeug Pannenhilfe benötigt
  • Fahrerschutzversicherung
  • GAP Deckung für geleaste Fahrzeuge

 

Unseren Kunden stehen viele ,attraktive Sondereinstufungs-möglichkeiten offen, da wir über eine große Auswahl an  Versicherungsgesellschaften verfügen.

 

Von diesen Sondereinstufungsmöglichkeiten profitieren:

  • Fahranfänger bei erstmaliger Zulassung eines Fahrzeugs     
  • Kundenkinderfahrzeuge
  • Zweitwagenbesitzer
  • Personen deren letzte Kfz Versicherung von vor mehr als 7 Jahren endete- bei Nachweis kann der letzte Schadenfreiheitsrabatt übernommen werden
  • Kfz Halter die bei ihrem Vorversicherer eine Sondereinstufung erhalten haben- durch  Nachweis kann diese auch bei einem Versichererwechsel übernommen werden
Oldtimer

In Ihrer Garage steht ein Schmuckstück?

Ein Sammlerfahrzeug, ein Sportwagen, der schon die 30-Jahre-Marke geknackt hat, oder ein Fahrzeug aus längst vergangenen Tagen?

Kraftfahrt- oder Fahrzeugversicherung

Mit einer Spezialversicherung für Youngtimer, Oldtimer und Sammlerfahrzeuge, können Sie Ihren Liebling getrost aus der Garage fahren. Ob für Spazierfahrten, Messen oder Ausstellungen – sie  bietet Ihnen einen umfassenden Schutz der besonderen Art.

Der Beitrag wird individuell anhand verschiedener Merkmale berechnet. Dadurch bezahlt jeder nur den Beitrag, der seinem individuellen Risiko entspricht.

Voraussetzungen für die Spezialversicherung:

  • Die jährliche Fahrleistung liegt bei maximal 10.000 Kilometern
  • Im Alltag sind Sie mit einem anderen Pkw unterwegs
  • Am Fahrzeug wurden keine baulichen Veränderungen vorgenommen
  • Das Fahrzeug ist kein „Laternenparker“
  • Das Fahrzeug darf nicht gewerblich, land- und forstwirtschaftlich oder zu Transportzwecken genutzt werden
  • Keine saisonale Zulassung über die Wintermonate

Vorteile der Spezialversicherung:

  • Wertgutachten erst ab folgendem Marktwert erforderlich: Pkw 50.000 €- Motorrad 20.000 €
  •  20 % Wertsteigerungsvorsorge
  •  Beiträge zahlen Sie nur für den Zulassungszeitraum
  •  Keine Beitragserhöhung im Schadensfall
  •  Günstiger Beitrag für Ihr Alltagsfahrzeug möglich durch Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes
  •  Vandalismus und Transportmittelunfälle sind in der Teilkaskoversicherung eingeschlossen
  •  Kostenlose Ruheversicherung bis zu 18 Monate
  •  Fahrer ab 18 Jahre möglich
  •  Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit

Mit optionalen Bausteinen kann der Versicherungsschutz für Oldtimer-/Youngtimer-Pkw und Sammlerfahrzeuge Ihren persönlichen Bedürfnissen angepasst und noch leistungsstärker gemacht werden:

  • Allgefahrendeckung
  • Schutzbrief
  • Fahrer-Schutz
  • Notfall-Service

Sie besitzen fünf oder mehr Fahrzeuge und keines davon ist zugelassen?

Das Schlagwort  heißt „Museumsversicherung“!

Mit ihr haben ist alles unter Dach und Fach, denn Ihre Fahrzeuge sind gegen alle Teilkaskogefahren versichert.

Exoten und Luxusfahrzeuge

Ihrem Fahrzeug folgen die Blicke Anderer?

Ihr Auto verbindet edles Design mit hochwertiger Technik, oder es strahlt Luxus und Sportlichkeit aus?

Diese Fahrzeuge benötigen einen besonderen Versicherungsschutz, den einer Spezialversicherung für Exoten.

      Vorteile der Spezialversicherung:

  • Individuelle Beitragsberechnung – Erfahrung zahlt sich aus
  •  Individuell wählbare Selbstbeteiligung bei der Kaskoversicherung
  •  Beiträge zahlen Sie nur für den Zulassungszeitraum
  •  Kostenlose Ruheversicherung bis zu 18 Monate
  •  Bei Vorlage eines Wertgutachtens kann der aktuelle Wiederbeschaffungswert versichert werden
  •  GAP-Deckung beitragsfrei mitversichert

Besonders günstige Beiträge gelten für:   

  •  ältere Fahrzeuge
  •  geringe Fahrleistung
  •  Limousinen

Erweiterbar um optionale Leistungsextras durch ein Baustein- Prinzip:

  • Ausland-Schaden- Schutz fur Exoten
  • Schutzbrief Classic oder Plus
  • Notfall-Service
Autionhaltsversicherung

Smartphone, Portemonnaie, Gepäck & Co. begleiten uns ständig, auch im Auto.

Wer kommt für den Schaden auf wenn ihr Fahrzeug aufgebrochen wird und die Handtasche mitsamt Geldbörse und Handy gestohlen wird?

Die Autoinhaltsversicherung leistet in Schadensfällen, in denen es andere gängige Versicherungen nicht tun.

Versicherbar sind bewegliche Gegenstände des persönlichen Bedarfs im Innenraum von PKW bis 3,5 Tonnen sowie Gegenstände von Personen die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.

Ihre Kfz Versicherung oder Hausratversicherung leisten hier, wenn überhaupt, nur sehr begrenzt.

Unter anderem versichert sind:

  • Elektronische Geräte (z.B. Smartphone, Tablet, mobiles Navi)
  • Handtasche mit Inhalt (auch Bargeld und Schmuck)
  • Kleidung und Accessoires (Jacken, Sportsachen, Brillen, Uhren)
  • Reisegepäck, Einkauf
  • Sportausrüstung (Golf- oder Tennisausrüstung)
  • Kosten für Wiederbeschaffung amtlicher Ausweise, EC-/Kreditkarten
  • Dienstlich genutzte Gegenstände bis zu 50 Prozent der Versicherungssumme
  • Einbruchdiebstahl, Raub (auch bei Totalentwendung des Kfz)
  • Unfall
  • Brand, Explosion
  • Sturm, Hagel

Der Schutz gilt 24 Stunden, es gilt keine Nachtzeitklausel!

Die Sicherheit für Ihr Hab und Gut gibt es zu einem günstigen Beitrag:

  • Versicherungssumme von 2.000 EUR = 49,90 EUR/Jahr
  • Versicherungssumme von 4.000 EUR = 99,00 EUR/Jahr

Hier geht es zum Online-Rechner*:

*wenn Sie die Onlinerechner der externen Anbieter nutzen, gelten deren Datenschutzbestimmungen und AGB´S. Zum Impressum des Anbieter von Autoinhalt – und Fahhradvollkaskoversicherungen https://www.ammerlaender-versicherung.de/impressum.aspx

Auch Privatkunden mit einem Dienstwagen können die Autoinhaltsversicherung abschließen. Dienstlich genutzte Gegenstände, z. B. Diensthandy oder Firmenlaptop, sind bis zu 50 Prozent der Versicherungssumme mitversichert.

Arbeitskraftverlust, Altersvorsorge, Bestattungskostenabsicherung

Arbeitskraftverlust, Altersvorsorge, Bestattungskostenabsicherung

Personenversicherungen nehmen Ihnen Sorgen ab. 

Es sind Versicherungen die das Leben, die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit absichern.

Sie können uns in allen Lebenslagen vor finanziellem Schaden bewahren, wenn uns zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Freizeit etwas zustoßen sollte.    

 

 

Dazu gehören zum Beispiel:

  • die verschiedenen Formen der privaten oder betrieblichen Altersvorsorgeversicherungen – zum Aufbau von zusätzlichen Renten- oder Kapitalbezügen im Ruhestand
  • die Berufsunfähigkeitsversicherung- zur Absicherung von Einkommensverlusten bei eingeschränkter Arbeitskraft oder vollständigem Arbeitskraftverlust
  • die Risikolebensversicherung- zur finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall oder zur Absicherung von laufenden Darlehensverpflichtungen von Immobilienbesitzern
  • die Sterbegeldversicherung -zur Abdeckung von Bestattungskosten

 

Altersvorsorge

Den wohlverdienten Ruhestand, frei von finanziellen Sorgen genießen zu können,  dass wünscht sich doch jeder Mensch!

Doch wer sich dabei allein auf die gesetzliche Rente verlässt, muss durchaus mit Altersarmut rechnen. Schon heute deckt die gesetzliche Rente nicht einmal die Hälfte des bisherigen Einkommens ab.

Das Rentenniveau sinkt weiter.

Inflation, sowie Steuern und Sozialabgaben, die auf den Zahlbetrag der gesetzlichen Rente anfallen, schmälern das  Ruhestandsbudget. Um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu wahren, ist die private Vorsorge unverzichtbar.

Rentenniveau auf Sinkflug.

Im Jahr 2009 erhielt ein Ruheständler nach 45 Beitragsjahren 52,0 % seines bisherigen Einkommens als Altersrente. Im Jahr 2025 werden es nur noch 45,5 % sein.

Frauen erhalten in der Regel aufgrund niedrigerer Löhne, Teilzeitbeschäftigung, Kindererziehungs-oder Pflegezeiten weitaus geringere Renten als Männer.

Die Kaufkraft der Rente wird zudem durch Preissteigerungen beeinflusst. Eine Inflationsrate von 2% lässt die Kaufkraft einer heutigen Rente von 1500 Euro in 30 Jahren auf 818 Euro schrumpfen.

Verteilung/durchschnittliche Rentenbeträge laufender Renten

01_rv_in_zahlen_2016

Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung – Rentenbestand am 31.12.2016

Rentenschichtung nach monatlichem Zahlbetrag

Vergleich Rentenhöhen alte und neue Bundesländer 2016

Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung – Rentenbestand am 31.12.2016

Fünf Fakten, die in Ihrer persönlichen Renteninformation fehlen.

5 Fakten zum Rentenbescheid

  1. Von Ihrer Rente müssen Sie anteilig Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen (derzeit ca. 10 %). Für Privatversicherte fallen die anteiligen Kosten im Rentenalter in der Regel noch höher aus.
  2. Auf die Rente fallen Steuern an. Renten gelten als Einkommen; sie unterliegen der Einkommenssteuerpflicht. Die Höhe der Besteuerung hängt u. a. vom Gesamteinkommen und vom Jahr des Renteneintritts ab.
  3. Die jährliche Renteninformation meint es zu gut mit Ihnen: Renten mindernde Aspekte wie Erziehungszeiten, Krankheit, Teilzeitarbeit oder Jobverlust sind in der Hochrechnung unberücksichtigt.
  4. Die angenommene Rentenanpassung von jährlich 1 bis 2 % Erhöhung, die den Berechnungen in der Renteninformation zugrunde liegt, ist nicht festgeschrieben. Es gab in der Vergangenheit auch einige Jahre ohne Rentenanpassung.
  5. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist in ihrer Höhe kaum mehr als eine Minimalversorgung. Die volle Leistung erhält ohnehin nur derjenige, der weniger als 3 Stunden täglich erwerbstätig sein kann.

Weitere Infos hierzu finden Sie in unserem Kapitel Arbeitskraftabsicherung.  

Welche Formen der privaten Vorsorge ist denn nun die bestmögliche Lösung zum Aufbau von  zusätzlichen Renten- oder Kapitalbezügen im Ruhestand?

  Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. 

Wir beraten Sie individuell und Anbieter unabhängig unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebens-und Einkommenssituation zu allen Vorsorgeprodukten.     

Die Produktpalette umfasst

  • private Rentenversicherungen, klassisch oder fondsgebunden
  • private Kapitallebensversicherungen, klassisch oder fondsgebunden                 
  • staatlich geförderte Vorgeprodukte wie Riester- oder Basisrente

Betriebliche Altersvorsorge über die Durchführungswege

  • Direktversicherung
  • Unterstützungskasse
  • Pensionszusage
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
Arbeitskraftverlust- die private Berufsunfähigkeitsrentenversicherung

Ihre Arbeitskraft … Ihr größtes Vermögen.

In dieses Vermögen haben Sie viel investiert: die Schulzeit, ein jahrelanges Studium und/oder eine Berufsausbildung. Endlich ist es soweit, Sie verdienen eigenes Geld.

Das unterschätzte Risiko Berufsunfähigkeit!

Jeder fünfte Angestellte und jeder dritte Arbeiter scheidet heute vor dem Erreichen der Altersgrenze aus dem Berufsleben aus, weil er berufs- oder erwerbsunfähig wird. 

Stress, Hektik und die ständige Zunahme des Leistungsdrucks erhöhen das Risiko von Krankheiten, die zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zwingen.

Ein 35-jähr. Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von 2.500 EUR (13 Jahresgehälter) verdient bei einer Gehaltssteigerung von 2% p. a.  in den nächsten 32 Jahren seines Arbeitsleben fast 1,5 Mio. €.!

Ihr PKW ist selbstverständlich Voll- und Teilkasko versichert.

Die „Maschine Mensch“ ist gegen Ausfall oftmals gar nicht oder nur unzureichend abgesichert!

Deutsche Rentenversicherung – die Erwerbsminderungsrente

Mit dem Rentenreformgesetz 1999 wurden die gesetzlichen Renten wegen verminderter Erwerbstätigkeit neu geregelt.

Seit dem 01.01.2001 gilt: die bisherige Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente entfällt, stattdessen wird die zweistufige Erwerbsminderungsrente eingeführt.

Bei der Erwerbsminderungsrente ist nur auf den Gesundheitszustand abzustellen, das bedeutet die Möglichkeit der Verweisung auf alle Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist möglich.

Eine Berufsunfähigkeitsrente im bisherigen Sinne erhalten nur noch vor dem 02.01.1961 geborene versicherte Personen. Alle anderen Versicherten haben keinen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz mehr und erhalten nur eine sogenannte Erwerbsminderungsrente, die sich wie folgt zusammensetzt:

  • Wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, erhält noch ca. 40 % seines letzten Bruttoeinkommens (maximiert auf die Beitragsbemessungsgrenze ) bzw. ca. 53 % seines Nettoeinkommens als sogenannte volle Erwerbsminderungsrente.
  • Wer noch mindestens 3 aber weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kann, erhält ca. 20 % seines letzten Bruttoeinkommens (maximiert auf die Beitragsbemessungsgrenze ) bzw. ca. 32 % seines Nettoeinkommens als sogenannte halbe Erwerbsminderungsrente.
  • Ab 6 Stunden täglicher beruflicher Belastbarkeit ist eine Verweisung auf alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes möglich, ohne der versicherten Person eine entsprechende Stelle vermitteln zu müssen.

2016 betrug die durchschnittliche Höhe einer vollen Erwerbsminderungsrente 747 Euro; die durchschnittliche Höhe einer halben Erwerbsminderungsrente 458 Euro. 

Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung – Rentenbestand am 31.12.2016

Die größten Irrtümer über den Schutz gegen Berufsunfähigkeit:

http://www.gdv.de/2017/04/die-groessten-irrtuemer-ueber-den-schutz-gegen-berufsunfaehigkeit/

BU Versicherung: Berufsunfähigkeitsversicherung Wissenwertes

Die Lösung: 

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb kein Luxus, sondern eine verantwortungs-bewusste Vorsorge zur Aufrechterhaltung Ihres Lebensstandards.

Da die Ansprüche je nach individueller Versorgungssituation sehr unterschiedlich sind, bedarf es vorab einer genauen Analyse Ihrer bestehenden Ansprüche. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Risiko der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit abzusichern. Um unseren Kunden einen möglichst umfassenden Versicherungsschutz bieten zu können, arbeiten wir gesellschaftsunabhängig.

Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Den bestmöglichen Schutz erhalten Sie über die Absicherung einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Ausführliche Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie gesondert in vorherigen Reiter.

Unabhängig davon möchten wir Ihnen weitere Formen der Arbeitskraftabsicherung kurz vorstellen, da einige Berufe und Freizeitbeschäftigungen, aber auch medizinische Vorerkrankungen in der privaten Berufsunfähigkeits-versicherung zur Ablehnung seitens der Versicherer führen können.

Welche der unterschiedlichen Absicherungsformen wirklich Sinn macht, hängt vor allem von der persönlichen Situation wie Alter, Ausbildung, Gesundheitszustand, Hobbies und dem ausgeübten Berufsbild ab.

Zusätzlich bieten sich einzelne Bausteine auch als sinnvolle Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung an.

Weitere Formen der Arbeitskraftabsicherung

Dread Disease Police

Die Dread Disease Police (Schwere Krankheiten Versicherung) ist in Deutschland noch nicht weit so verbreitet. In anderen Ländern wie Großbritannien und Österreich ist sie bereits als private Absicherungsform der Arbeitskraft etabliert.

In Deutschland gibt es derzeit nur einige, wenige Anbieter. Geleistet wird nach einer genau definierten Liste von Krankheiten, bei denen die Versicherungsleistung fällig wird. Die vier wichtigsten Krankheiten Krebs, Multiple Sklerose, Herzinfarkt und Schlaganfall sind bei allen Anbietern versichert.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird geprüft, ob Sie nicht mehr in der Lage sind irgendeinen Beruf auszuüben. Ihr vorher ausgeübter Beruf, Kenntnisse und Fähigkeiten, Ausbildung und Erfahrung werden im Rahmen der Leistungs-prüfung nicht berücksichtigt. Aufgrund dieser Kriterien kann man sicherlich nur von einer Grundabsicherung der Arbeitskraft sprechen.

Grundfähigkeitenversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung stellt eine Basisversorgung im Bereich der Arbeitskraftabsicherung dar und ist an keine berufsbezogenen Komponenten im Leistungsfall gekoppelt. Sie zahlt immer dann die vereinbarte Rente, wenn der Versicherte bestimmte Fähigkeiten des täglichen Lebens verloren hat.

Damit sind elementare Körperfunktionen gemeint wie Sehen, Hören und Sprechen. Aber auch Stehen, Gehen sowie der Gebrauch von Armen und Händen fallen darunter. Es gibt einen Katalog nach dem die Schwere der verloren Fähigkeit dann bewertet wird.

Krankentagegeldversicherung

Ein Krankentagegeld wird nach Ablauf einer Karenzzeit gezahlt. Die Karenzzeit ist hier die Zeitspanne nach Eintritt des Versicherungsfalls, in der kein Leistungsanspruch besteht. Bei Arbeitnehmern beträgt die Karenzzeit in der Regel 42 Tage und schließt somit einen Leistungsbezug während der gesetzlichen Lohnfortzahlung aus.

Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das Nettoarbeitseinkommen nicht übersteigen. Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.

Multi Risk Versicherung

Die Multi-Risk-Versicherung kombiniert verschiedene Bereiche und besteht in der Regel aus drei Bausteinen.

Der erste ist eine Absicherung von sogenannten Grundfähigkeiten.

Der zweite Baustein ist die Absicherung schwerer Krankheiten. Typischerweise gibt es eine Einmalzahlung, wenn der Leistungsfall eintritt.

Der dritte Baustein schließlich ist die Absicherung für den Pflegefall. Hier gibt es eine Rente, wenn der Kunde pflegebedürftig wird.

Pflegeversicherung

Die private Pflegeversicherung wird in Deutschland derzeit in drei Varianten angeboten.

Die Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherung sind Zusatzversicherungen die bei Krankenversicherern abgeschlossen werden können.

Die Pflegerentenversicherung wird von Lebensversicherern angeboten und soll die Absicherung über das Arbeitsleben hinaus gewährleisten. Die auszuzahlenden Leistungen richten sich nach sogenannten Pflegegraden wobei es zwei unterschiedliche Verfahren bei der Anerkennung der Pflegegrade gibt.

Private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung, die immer dann zahlt, wenn nach einem Unfall eine bleibende Invalidität eingetreten ist. Leistungen aus der Unfallversicherungen werden in der Regel als Kapitalzahlung ausgeschüttet. Im Unterschied zur gesetzlichen Absicherungen (z.B. über die Berufs-genossenschaften) sind private Unfallversicherungen mit einer 24 Stunden-Deckung ausgestattet und bieten auch Versicherungsschutz in der Freizeit und im Ausland.

Hinterbliebenenversorgung- die Risikolebensversicherung

Absicherung gegen unvorhersehbare Ereignisse mit Todesfolge

Wer im Todesfall seinen Ehe- oder Lebens­partner, seine Familie und seine Kinder finanziell abgesichert und versorgt wissen möchte, sollte dies über eine Risiko­leben­versicherung tun.

Sie ist umso wichtiger, je höher die finanzielle Belastung durch den Wegfall eines Einkommens ausfällt, weil zum Beispiel eine hohe Kreditsumme abzubezahlen ist, oder weil Kinder zu versorgen sind.

Den Verlust und die Trauer kann eine Risiko­lebens­versicherung nicht mildern;  finanzielle Sorgen hingegen schon.

Wer eine Risikolebensversicherung abschließt, hat seine Angehörigen damit gegen den eigenen Todesfall finanziell abgesichert. Verstirbt der Versicherte erhalten die Hinterbliebenen einen vorher festgelegten Geldbetrag, die sogenannte Todesfallsumme ausgezahlt. Wurde die Versicherungssumme ausreichend hoch gewählt, können damit bestehende Schulden getilgt werden, der Lebensunterhalt gesichert sein und daraus auch die Kosten für eine würdige Bestattung bestritten werden.

Für wen ist die Risikolebensversicherung zur Absicherung von Angehörigen unverzichtbar?

  • (junge) Familien mit Kindern
  • Immobilienbesitzer deren Objekt noch nicht schuldenfrei ist
  • Ehe-oder Lebenpartnerschaften zur gegenseitigen Absicherung im Todesfall

Stirbt der Versorger oder Hauptverdiener muss die Familie oftmals einen herben Einkommensverlust verkraften. Witwen- und Waisenrenten reichen in der Regel nicht aus um diesen zu kompensieren und den gewohnten Lebensstandard beibehalten zu können.

Der Ehepartner hat sich unter Umständen in der Vergangenheit um die Versorgung der Kinder gekümmert; dafür seine Berufstätigkeit unterbrochen. Eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt ist nur dann möglich, wenn die Kinder­betreuung gesichert ist.

Wer für den Haus- oder Wohnungskauf ein Darlehen aufgenommen hat, dass oft über erst nach 20 oder 30 Jahren getilgt ist, handelt klug und verantwortungsvoll eine Risikolebensversicherung über die Höhe der Darlehenssumme abzuschließen. Verstirbt die versicherte Person können Hinterbliebene das Darlehen mit der Versicherungsleistung tilgen und sind zumindest schuldenfrei.  Haus oder Wohnung müssen nicht verkauft werden.

Die Laufzeit der Risikolebensversicherung sollte dabei im Idealfall passend an die Laufzeit des Darlehens bis zur vollständigen Tilgung gewählt werden.

Vorteile der Risikolebensversicherung:

  • niedrige Beiträge bei hoher Todesfallleistung
  • schützt Hinterbliebene vor existenzbedrohenden finanziellen Belastungen
  • erweiterbarer Schutz durch Zusatzbausteine gegen Berufsunfähigkeits- oder Unfallfolgen
  • flexible Laufzeiten, von einjährig bis lebenslang
  • bestmögliche Darlehensabsicherung, die Versicherungssumme kann analog der jährlichen Tilgungsleistung fallend gewählt werden
  • wer die Anspruchsvoraussetzungen der gesetzlichen Rentenversicherung auf  Hinterbliebenenrente nicht erfüllt, weil er ohne Trauschein mit einem Partner zusammenlebt, kann diesen über eine Risikolebensversicherung finanziell absichern
  • die Höhe der Versicherungssumme  kann bei bestimmten Ereignissen (wie z. B. bei  Heirat, Geburt eines Kindes, Hauskauf) innerhalb geltender Fristen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden

Während sich die Leistungen der Anbieter von Risikolebensversicherungen mittlerweile kaum noch voneinander unterscheiden gibt es bei den Beiträgen oft sehr große Preisunterschiede. Der Kostenaspekt kann daher bei identischen Versicherungssummen und Leistungen durchaus das Entscheidungskriterium sein. 

Warum soll ich eine Risikolebensversicherung abschließen, es gibt doch Leistungen von der gesetzlichen Rentenversicherung an Hinterbliebene!

Nicht jeder hat Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente; die Leistung reicht in der Regel bei weitem nicht aus um den gewohnten Lebensstandard zu halten oder um bestehende Schulden zu tilgen.

Die Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe der Hinterbliebenenrente und der Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist von mehreren Faktoren abhängig. Anfang 2002 wurde das Recht für die Hinterbliebenen-renten, vor allem für Witwen- und Witwerrenten, sowie die Anrechnung von eigenem Einkommen der Hinterbliebenen geändert.

Broschüre der Deutschen Rentenversicherung: hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten

Eine Witwenrente erhält derjenige, dessen verstorbener Ehepartner die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat, sie vorzeitig erfüllt hat (zum Beispiel durch einen Arbeitsunfall) oder wenn der Verstorbene bereits eine Rente bezogen hat und Sie nicht wieder geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben.

Bei Eheschließungen ab dem 1. Januar 2002 wird eine Witwenrente nur noch gezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Dabei gibt es Ausnahmen: Stirbt der Ehepartner zum Beispiel bei einem Unfall, besteht auch bei kürzerer Ehedauer ein Rentenanspruch.

Die Witwenrente kann als kleine oder große Rente gezahlt werden.

Die kleine Witwenrente erhält, wer das 47. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nicht erwerbsgemindert ist und kein Kind erzieht. Sie beträgt 25 Prozent der Rente, auf die der Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte. Die kleine Witwenrente ist auf 24 Kalendermonate nach dem Tod des Ehepartners begrenzt.

Die große Witwenrente erhält, das 47. Lebensjahr vollendet haben oder oder nach dem am 31. Dezember 2000 geltenden Recht berufs- oder erwerbsunfähig sind oder ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erziehen, das noch nicht 18 Jahre alt ist. Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Versichertenrente, auf die der verstorbene Ehepartner Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat.

Bestattungskosten absichern- Sterbegeldversicherung

Der teure letzte Weg

Nach einer in Deutschland geltenden Bestattungspflicht müssen Angehörige sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Bestattung entstehen, übernehmen.

Zur Trauer über den Tod kommt auf die Angehörigen die Organisation und Finanzierung der Bestattung hinzu.

Wer sich schon zu Lebzeiten Gedanken um die eigene Bestattung und die damit verbundenen Kosten macht, kann seine Wünsche für den letzten Weg festlegen und seine Angehörigen vor hohen  Beerdigungskosten bewahren und von organisatorischem Stress entlasten.

Zur Lösung bietet sich hierfür an:

Eine Sterbegeldversicherung

Der Anbieter, bei dem Sie diese Art von Vertrag abgeschlossen haben, zahlt im Todesfall die vorher vereinbarte  Summe an Ihre Hinterbliebenen aus. Aus dieser Summe kann die Bestattung finanziert werden. Wie hoch diese Kosten ausfallen ist sehr unterschiedlich und hängt von Ihren Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten ab. Die Stiftung Warentest hat ausgerechnet, dass die durchschnittlichen Beerdigungskosten mittlerweile bei mehr als 6.000 Euro liegen. Selbst bei einer verhältnismäßig günstigen Waldbestattung, bei der die Asche eines Verstorbenen in einer Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt wird, liegt die Bandbreite heutzutage zwischen 3.000 Euro und 6.000 Euro.

Leidet die zu versichernde Person bereits vor dem Vertragsabschluss an Krankheiten, kann ein Versicherer entweder Risikozuschläge auf den Beitrag erheben oder den Abschluss verwehren.

Für Menschen mit Vorerkrankungen kommt dann nur der Abschluss einer Versicherung ohne Gesundheitsprüfung in Frage, bei der  je nach Anbieter zunächst sogenannte Wartezeiten  (zwischen 12 und 36 Monaten)zu absolvieren sind, bevor die komplette Versicherungssumme ausgezahlt wird. Sterben Sie vordem Ablauf der Wartezeit erstattet der Versicherer die bereits eingezahlten Beiträge oder einen prozentualen Anteil davon.

Bei Tod durch Unfall entfällt die Wartezeit.

Einige Anbieter verdoppeln die Versicherungssumme bei Unfalltod.

Wer eine Gesundheitsprüfung absolviert hat, deren Ergebnis positiv ausfällt weil der Anbieter ihren Antrag annimmt, der genießt ab dem ersten gezahlten Beitrag den vollen Versicherungsschutz.

Ein Bestattungsvorsorgevertrag 

Der wird oftmals in Kombination mit einer Sterbegeldversicherung angeboten und abgeschlossen. Dieser Vertrag  regelt von vornherein sämtliche Einzelheiten zur Bestattung:

Sarg, Blumendekoration, Todesanzeige, Trauerkarten,  Trauerfeier, Musik, Bestattungsort, bis hin zur Grabpflege.

Was dort von Ihnen festgelegt wird ist dann auch für Ihre Angehörigen und Hinterbliebenen absolut verbindlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pflegefallvorsorge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

private Krankenvollversicherung

private Krankenvollversicherung

Besser privat versichert?

„Soll ich mich für die gesetzliche (GKV)  oder die private Krankenversicherung (PKV) entscheiden?“- diese Frage ist nur Einzelfall bezogen und individuell zu beantworteten.

Beide Systeme (GKV & PKV) funktionieren nach unterschiedlichen Prinzipien.

Nicht jeder, der gerne in die PKV wechseln möchte, kann dies auch tun. Ob ein Wechsel sinnvoll und machbar ist hängt von mehreren Faktoren ab.

 

Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung „gesetzlich oder privat“, indem wir in ausführlichen Beratungsgesprächen erörtern, ob Sie aufgrund Ihrer persönlichen Lebenssituation; Ihrem Familienstand; Ihrem Alter, dem Gesundheitszustand und den aktuell gültigen Bestimmungen besser in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung aufgehoben sind.

Beide Systeme sind nicht vorhersehbaren demografischen und politischen Entwicklungen und Entscheidungen ausgesetzt. Dadurch ist es in den letzten Jahren immer wieder zu einschneidenden Veränderungen der Zugangsvoraussetzungen, der Wechselmöglichkeit zwischen den Systemen und zu Leistungseinschränkungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gekommen.

Beiden Systemen haben Vor-und Nachteile! 

Die GKV funktioniert und handelt nach dem Solidaritätsprinzip.

Die Beiträge eines Versicherten richten sich einzig und allein nach seiner finanziellen Leistungsfähigkeit, seinem Einkommen. Alter, Geschlecht oder sonstige Risiko Merkmale sind für die Beitragshöhe unerheblich. Dies führt dazu, dass Personen mit gutem Einkommen solche mit geringem Einkommen „subventionieren“.

Ebenso zahlen Alleinstehende für Familien und jüngere Versicherte für ältere Versicherte.

Der Beitrag errechnet sich aus dem Bruttoeinkommen, welches bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur Berechnung der Beitragshöhe herangezogen wird.  Nur für den Teil des Arbeitsentgelts, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, müssen keine Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung gezahlt werden.

Die BBG wird regelmäßig an die aktuelle Einkommensentwicklung angepasst und mit Wirkung zum 1. Januar per Rechtsverordnung festgelegt.

Allein seit 2003 ist die BBG von  41.400 Euro auf  53.100 Euro im Jahr 2018 angehoben worden.

Leistungen können gekürzt oder komplett gestrichen werden; in vielen Bereichen sind Zuzahlungen üblich; andere Leistungen sind komplett von den Versicherten zu tragen. 

Beispielhaft zu nennen sind folgende Bereiche: 

Brille, Zahnersatz, Krankenhausaufenthalt, Medikamente, Hilfsmittel, IGEL Liste….

Dies geschieht und geschah als Folge diverser Gesundheitsreformen, die korrekterweise als Kostendämpfungsgesetze bezeichnet werden.

                                                                     

Neben der BBG gibt es noch die Jahresarbeitsentgeldgrenze (JAEG). Diese Grenze regelt wer überhaupt in die PKV wechseln darf. Nur Arbeitnehmer oder Angestellte deren Bruttogehalt die Grenze überschreitet dürfen in die PKV wechseln. Auch die JAEG wird jährlich per Rechtsverordnung festgelegt.

Seit 2003 ist die JAEG von 45.900 Euro auf 59.400 Euro im Jahr 2018 angehoben worden.

 

In der PKV gilt das Individualprinzip. 

Im Gegensatz zur GKV können die privaten Anbieter einen individuell auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenen Versicherungsschutz anbieten.Wer im Krankenhaus eine Behandlung durch den Chefarzt, eine Unterbringung im Ein-oder Zweibettzimmer bevorzugt;  hohe Leistungen für Zahnersatz wünscht, der kann seinen Versicherungsumfang dementsprechend gestalten.

 

  • Einmal abgesicherte Leistungen sind und bleiben erhalten; Leistungskürzungen wie in der GKV finden i. d. R. keine Anwendung.
  • Die Beiträge werden nach Eintrittsalter und Leistungsumfang kalkuliert. Außerdem spielt der Gesundheitszustand des Einzelnen bei Eintritt in die PKV ebenfalls eine Rolle.
  • Der Beitrag ist unabhängig von der Höhe des Einkommens und unabhängig von politischen Entscheidungen (Gesundheitsreformen in der GKV).
  • Je besser der Schutz, desto höher sind auch die Beiträge. Je jünger und gesünder Sie bei Vertragsabschluss sind, desto niedriger fallen Ihre Beiträge aus. Eine PKV sollte daher am besten möglichst früh abgeschlossen werden.
  • Ausnahmen finden sich bei dem zum 01.01.2009 neu eingeführten Basistarif und bei dem bereits seit 01.07.1994 bestehenden Standardtarif für Rentner.

Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung lassen sich Kosten sparen. Die Selbstbeteiligung regelt, bis zu welchem Betrag der Versicherte seine Rechnungen selbst bezahlt. Ein hoher Selbstbehalt lohnt sich für gesunde Versicherte, die in der Regel selten zum Arzt gehen. Arbeitnehmer sollten jedoch keine allzu hohe Selbstbeteiligung wählen – ihr Arbeitgeber beteiligt sich zwar an ihrem Versicherungsbeitrag, nicht aber an der Selbstbeteiligung.

Wer  in einem bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch nimmt, kann über einen Tarif mit  Beitragsrückerstattung einen Teil seiner Beiträge vom Versicherer zurück erhalten. Je nach Versicherer und Tarif  gibt es entweder garantierte oder variable Beitragsrückerstattungen.

PKV Unternehmen wenden jährlich Mittel für Altersrückstellungen auf. Darüber hinaus wurde zum 01.01.2000 ein gesetzlicher Vorsorgezuschlag von 10% eingeführt. Dieser soll dazu dienen, dass Im Rentenalter möglichst keine Beitragserhöhungen stattfinden oder diese für den einzelnen Versicherten durch die Rückstellung gemildert werden.

Die gesamte PKV Wirtschaft gerät seit Jahren immer wieder in die Schlagzeilen.

Ihre Kritiker bemängeln dann die überdurchschnittlich „steigenden Beiträge“, was allerdings nicht auf alle Gesellschaften gleichermaßen zutrifft. Es gibt durchaus genügend positive Beispiele!

Nicht unerwähnt bleiben sollte dass auch die GKV immer teurer wird.

Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen, höhere Beitragssätze und die Erhebung von Zusatzbeiträgen sind gesetzlich Versicherte gleichermaßen von Beitragserhöhungen und Mehrbelastungen durch Leistungskürzungen betroffen.

  • 1970 lag der GKV Beitragssatz bei 8,2%, der zu zahlende Höchstbeitrag betrug 50,31 DM mtl.
  • 1992  bei 12,8%
  • 1997 bis 2001 bei 13,6 %
  • 2011 bei 15,5 % (inkl. 0,9% Sonderbeitrag der allein vom Versicherten zu tragen ist)
  • ab 2015 bei 14,6 % plus Zusatzbeitrag
  • 2018 bei 14,6 % plus (geschätzter) durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 1%
  • der Höchstbeitrag für die Krankenversicherung beträgt 2018 ohne Zusatzbeitrag 646,05 € monatlich.

Der vom Einkommen abhängige Zusatzbeitrag wird in unterschiedlicher Höhe jeweils von den einzelnen Kassen erhoben und ist allein vom Versicherten aufzubringen.

Hinzu kommt noch der Beitrag für die Pflegeversicherung.       

  • Höchstbeitrag von 112,84 € monatlich, Versicherte mit Kind zahlen 2, 55 %
  • Der Höchstbeitrag für kinderlose Versicherte beträgt 2,8%  und liegt im Jahr 2018 bei 123,90 € monatlich

 

Im Jahr 1995 lag der Beitragssatz der Pflegeversicherung einheitlich bei 1 %, der mtl. Höchstbeitrag betrug 29,91 €.

Falls für Sie ein Wechsel in eine Private Krankenversicherung (PKV) möglich und sinnvoll ist, stellt sich die Frage nach der „richtigen“ Gesellschaft.

  • welche Entscheidungskriterien sind sinnvoll
  • welcher Tarif und welche Gesellschaft sind für Ihren individuellen Bedarf richtig
  • ist der Beitrag langfristig tragbar- auch im Alter
  • wie solide ist/war die Geschäfts- und Tarifpolitik der PKV Anbieter
  • wie war die Beitragsentwicklung der Tarife seit ihrer Auflegung

Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile beider Systeme auf. Eine Entscheidung sollten Sie daher unbedingt erst nach eingehender und qualifizierter Beratung und unter sorgfältiger Abwägung aller Vor- und Nachteile treffen.

Wer privat versichert werden kann:

  • Arbeitnehmer/Angestellte mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit  59.400 Euro
  • Selbstständige können sich unabhängig von Ihrem Einkommen privat versichern
  • Freiberufler können sich unabhängig von Ihrem Einkommen privat versichern
  • Beamte und Beamtenanwärter
  • Studenten
  • Kinder

Wir vergleichen für Sie die Preis-und Leistungsunterschiede der in Frage kommenden PKV Tarife und liefern Ihnen eine Beitragshistorie.

Zusatzversicherungen für GKV Mitglieder

Zusatzversicherungen für GKV Mitglieder

GKV Schutz aufwerten mit Zusatzversicherungen

 

Das Angebot und die Tarifauswahl an privaten Zusatzversicherungen ist umfangreich und vielseitig. Teilweise werden dabei in einigen Tarifen auch mehrere Bereiche in einem Vertrag kombiniert.

 

 

In der Regel sind vor dem Abschluss wahrheitsgemäß Gesundheitsfragen zu beantworten. Bestehen Vorerkrankungen, wird ein Antrag oft abgelehnt oder nur zu erschwerten Bedingungen von einem Versicherer angenommen.

Aber: die Tarife der Anbieter unterscheiden sich im Bezug auf die Leistungen und den Beitrag teilweise erheblich.

Wir vergleichen Leistungen und Beiträge für Sie und helfen Ihnen den geeigneten Tarif zu finden.

Eine Übersicht der verschiedenen Krankenzusatzversicherungen finden Sie hier.

Verdienstausfall absichern- die Krankentagegeldversicherung

Reicht Ihr Krankengeld bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit aus um Ihren Lebensstandard halten zu können?

Die Krankentagegeldversicherung (Verdienstausfallversicherung) dient zur Absicherung des Einkommens bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit, die infolge von Krankheit oder Unfall länger andauert.

Als Arbeitnehmer oder Angestellter erhalten Sie bei Krankheit in der Regel sechs Wochen lang Ihren vollen Lohn vom Arbeitgeber weiter gezahlt.

Und danach? 

Bekommen Sie für einen Zeitraum von maximal bis zu 78 Wochen lang Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (GKV).

Die Höhe des Krankengelds ist gesetzlich vorgeschrieben: Es beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes § 47 SGB V. Der geringere dieser beiden Werte wird um die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung gekürzt. Dabei werden die entsprechenden Beiträge direkt von den Zahlungen abgezogen. Den Restbetrag bekommen Sie als Krankengeld ausgezahlt.

Das Krankengeld fällt deutlich niedriger aus als das Nettogehalt! Denn:

  • das Bruttogehalt wird maximal bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.
  • Für 2018 liegt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Krankenversicherung bundeseinheitlich bei 4.425 Euro monatlich bzw. 53.100 Euro jährlich.
  • Der Höchstbetrag für das Krankengeld welches Sie demnach von Ihrer Krankenkasse erhalten können, beträgt  maximal 2722 Euro. Mehr gibt es nicht, selbst wenn Ihr Gehalt über der BBG liegt. 
  • Die Lücke zu Ihrem bisherigen Einkommen vergrößert sich umso mehr, je höher Ihr Einkommen über dem Betrag von  4425 Euro monatlich liegt.
  • Abgezogen vom Krankengeld werden Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung. Damit ergibt sich in der Regel ein Abzug von 12,08 % bei Krankengeldempfängern mit Kindern bzw. von 12,33 % bei kinderlosen Empfängern.

Ein Rechenbeispiel:

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent vom Netto.

Die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung werden davon direkt in Abzug gebracht.

Monatlich brutto 3.000 € (Single ohne Kind, St.Kl. I, keine Kirchensteuer)

davon  70 % =  2100 Euro mtl. oder  70 Euro täglich (30 Kalendertage je Monat)

Monatlich netto 1.900 € davon maximal 90 % = 1710 € mtl. oder 57 Euro täglich

57 Euro abzüglich 12,33 % Sozialversicherungsbeiträge (für einen Krankengeldempfänger ohne Kind)

Das Krankengeld beträgt demnach mtl. 1499,10 Euro oder 49,97 Euro täglich.

Die Differenz zwischen Krankengeld und dem Nettoeinkommen beträgt monatlich 400,90!

Unterschiede der GKV und PKV bei der Krankentagegeldabsicherung:

GKV Krankengeld

  • ohne Gesundheitsprüfung versicherbar
  •  in der Höhe begrenzt auf maximal  2722 Euro und die Bezugsdauer
  •  Bezug für Selbstständige erst ab der Tag 43 oder über einem Wahltarif (3 Jahre GKV Bindung)  ab Tag 22

PKV Krankentagegeld

  • ein gesetzlich Versicherter kann die Differenz zu seinem Nettoeinkommen vollständig über eine private Tagegeldversicherung absichern
  • privatversicherte Arbeitnehmer/Angestellte benötigen die Versicherung erst wenn die Lohnfortzahlung des  Arbeitgebers endet
  •  je später die Auszahlung des Tagegeldes beginnt, desto preiswerter wird dieser Vertrag
  •  Selbstständige können Tagegeldleistungen früher beziehen als bei der GKV, etwa ab der ersten, der dritten oder der sechsten Krankheitswoche
  •  vor dem Abschluss der Versicherung sind Gesundheitsfragen zu beantworten
  •  bestehen Vorerkrankungen, wird ein Antrag oft abgelehnt

Sollte ein Abschluss aufgrund von Vormerkungen nicht möglich sein, bleibt als einzige Alternative der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen. Diese Möglichkeit besteht bislang allerdings nur für Arbeitnehmer.

Der maximale versicherbare Krankentagegeldsatz liegt bei 20 EUR.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die der versicherten Person bekannten Erkrankungen oder Unfallfolgen, wegen derer sie in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich oder therapeutisch beraten oder behandelt wurde. Diese Einschränkung gilt nur, wenn der Versicherungsfall innerhalb der nächsten 24 Monate seit Beginn des Versicherungsschutzes eintritt und mit diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht. Berufskrankheiten und Berufsunfälle sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen.

Auslandsreisekrankenversicherung

Eine Auslandsreisekrankenversicherung bewahrt die Urlaubskasse vor hohen Ausgaben.

Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung sind in den Mitgliedsländern der EU kranken versichert.

Außerhalb der EU werden Ihnen keine Kosten für medizinische Behandlungen wie Arztbesuch, Medikamente oder einen Krankenhausaufenthalt erstattet.   Reiseversicherung

Besonders kostspielig-ein Krankenrücktransport ins Heimatland! 

Auch diese Kosten übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung.

Abgesichert werden können die unterschiedlichsten Reisedauern, vom Wochenendtrip bis hin zu mehr monatigen Reisen. In der Regel ist es aber  günstiger Jahresverträge statt separate Verträge für jede einzelne Reise abzuschließen!

Die Auslandsreisekrankenversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere in den Bedingungen genannte Ereignisse, die während einer Auslandsreise auftreten.

Ihre Leistungen umfassen:

  • freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
  • ambulante ärztliche Heilbehandlung
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen, notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, Reparaturen von Inlays und Zahnersatz sowie provisorischer Zahnersatz nach einem Unfall

Rücktransport:

  • Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport
  • Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)
  • Organisation und Übernahme der Mehrkosten der Rückholung des Reisegepäcks, sofern alle mitversicherten erwachsenen Personen zurücktransportiert wurden oder verstorben sind

Hier ist unbedingt darauf zu achten dass Kosten für einen Rücktransport nicht nur dann übernommen werden wenn er medizinisch notwendig ist. Gute Auslandsreisekranken-versicherungen beinhalten Leistungen bereits für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport! 

Assistanceleistungen:

  • Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
  • Informationen über Krankenhäuser im Urlaubsland
  • Kostenübernahmeerklärung vor Ort (Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u. a.)

Notfall-Service:

  • 24-Stunden-Hotline
  • Organisation von abhanden gekommenen ärztlich verordneten Arzneimitteln, sofern diese während der Reise abhanden gekommen und gleichwertige Arzneimittel am Aufenthaltsort nicht erhältlich sind
  • Kostenübernahmeerklärung vor Ort (Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u. a.)
  • Organisation der medizinischen Hilfsleistungen
  • Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
  • Informationen über Krankenhäuser im Ausland
  • Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland

Unter der Rubrik  VERSICHERUNGEN- REISEVERSICHERUNGEN – stellen wir Ihnen weitere Informationen und einen Onlinererchner  zur Verfügung.

Ambulante Zusatzversicherung- Privatpatient beim Arzt

Mehrere Wochen auf einen Termin beim Facharzt warten – kennen Sie das auch?

Ihr Haus-oder Facharzt ist immer Ihre erste Anlaufstelle. Längere Wartezeiten auf einen Arzt Termin wecken bei vielen gesetzlich versicherten Personen den Wunsch beim Haus-oder Facharzt wie ein Privatpatient behandelt werden zu können.

Als besonders interessant wird angesehen, dass diese Versicherung neben einer bevorzugten Behandlung beim Arzt auch Leistungen für Alternativmedizin und alternative Behandlungsmethoden beinhalten kann, für die nicht jede gesetzliche Krankenkassen eine Kostenübernahme (Homöopathen, Akkupunktur, andere Alternativmethoden) gewährt.

Vielen Patienten sehen daher eine ambulante Zusatzversicherung als attraktive Ergänzung an, weil das verfügbare Angebot an Gesundheitsleistungen den Rahmen der Leistung von gesetzlichen Krankenkassen weit übersteigt.

Sehhilfen und Hörgeräte

Brille,Kontaktlinsen und Hörgeräte

Bis 2003 hatten noch alle gesetzlich Versicherten mit Sehschwäche einen Anspruch auf ein Brillen-Rezept.

Seitdem galt für Erwachsene: nur wer auch mit Sehhilfe maximal 30 Prozent Sehvermögen erreicht, dem zahlt die Kasse auch eine Brille.

Die Brille gibt es jetzt wieder auf Kassenrezept! Eine gute Nachricht?

Entscheiden Sie selbst! Am 11. April 2017 ist das neue neue Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz in Kraft getreten. Den Gesetzestext finden Sie hier bgbl117s0778_75082

Folgenden Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein um die Leistung zu erhalten:  

  • Festbeträge für Brillengläser auf Rezept erhalten nur Menschen mit mehr als sechs beziehungsweise mehr als vier Dioptrien, wenn eine Hornhautverkrümmung vorliegt.
  • der Zuschuss wird als Festbetrag gewährt und liegt zwischen 10 und 112 Euro.
  • es gibt ihn nur für die Brillengläser, nicht für das Gestell. Das muss auch weiterhin komplett selbst gezahlt werden.
  • eine neue Brille gibt es nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums immer dann, wenn sich die Sehstärke um 0,5 Dioptrien verändert hat.

Ein Festzuschuss in der oben genannten Höhe dürfte kaum ausreichen um eine neue Brille ohne Eigenleistung zu erwerben; zumal der Zuschuss nur auf die Gläser gewährt wird. Wer weniger als vier Dioptrien benötigt geht in der Regel leer aus.

Hörhilfen- die Leistung der GKV:

Benötigen gesetzlich Versicherte eine Hörhilfe aus medizinischen Gründen, so wird diese von der gesetzlichen Krankenversicherung bis zu einem festgesetzten Höchstbetrag übernommen.

  • bei schwerhörigen Versicherte übernimmt die GKV  Hörgeräte bis zu einem Maximalbetrag von 733,59 Euro.
  • an Taubheit grenzende Schwerhörige erhalten einen erhöhten Zuschuss von maximal 786,86 Euro.
  • ist eine beidohrige Hörgeräteversorgung nötig, so ist bei dem zweiten Hörgerät ein Abschlag von 20 Prozent vorgesehen.

Damit die GKV die Kosten für ein Hörgerät zum Festbetrag übernimmt, muss die Hörhilfe seitens eines HNO-Arztes verordnet werden. Der Facharzt stellt den Grad der Hörminderung fest. Die Krankenversicherung gibt dafür bestimmte Kriterien vor, die erfüllt sein müssen, um den Zuschuss zu erhalten.

Der HNO-Arzt ist zudem verpflichtet, mit dem Patienten einen so genannten “Sprachhörtest” durchzuführen. Ergibt dieser Test, dass die Verstehensquote unter 80 Prozent liegt, so wird die Schwerhörigkeit ärztlich attestiert.

Wem diese Zuschüsse seiner GKV für Sehhilfen und Hörgeräte nicht ausreichen, um eine höherwertige Versorgung zu erhalten, für den ist eine Zusatzversicherung für Brille und Hörhilfe eine gute Lösung.

Der Zuschuss aus einer privaten Zusatzversicherung für Brille, Kontaktlinsen und Hörgeräte liegt deutlich über den Leistungen der GKV.

Leistungsstarke Zusatzversicherungen erstatten innerhalb von 2 Jahren 300 EUR  für Sehhilfen, Gestelle und Gläser. Bei Kontaktlinsenträgern auch für Monats- oder Tageslinsen. Auch eine innerhalb der zwei Kalenderjahre auf einem Auge auftretende Sehschärfenänderung um mind. 0,5 Dioptrien löst einen neuen Leistungsanspruch aus.

Zusätzlich werden oft noch weitere Kosten wie zum Beispiel für Laserverfahren (Lasek/Lasik)  übernommen.

Für Hörgeräte erstatten leistungsstarke Zusatzversicherungen alle 36 Monate bis zu 800 EUR je Ohr.

Heilpraktiker und Homöopathen

Sie schwören auf Alternativmedizin und alternative Behandlungsmethoden?

Wenn Sie häufiger lieber eine alternative Heilbehandlungen in Anspruch nehmen, Naturheilverfahren bevorzugen und seltener Ihren Hausarzt aufsuchen, dann kann eine private Krankenzusatz-versicherung mit Leistungen für die Behandlung durch einen Heilpraktiker und Homöopathen durchaus sinnvoll sein. Anbieter von Krankenzusatzversicherungen unterscheiden dabei durchaus zwischen Leistungen von Heilpraktikern und verschiedenen Naturheilverfahren.

Beide Behandlungsformen unterscheiden sich darin, dass Heilpraktiker ähnlich wie approbierte Ärzte arbeiten und bei der Behandlung auch technische Hilfsmittel einsetzen.

Bei Naturheilverfahren werden hingegen nur natürliche Arzneimittel eingesetzt um eine Heilung zu erzielen.

Nicht immer lassen sich die Behandlungsformen klar voneinander trennen.

Die Tarife der Anbieter von sogenannten Heilpraktiker Versicherungen unterscheiden sich im Bezug auf den Leistungsumfang und den Beitrag teilweise erheblich.

Krankenhausaufenthalt- Privatpatient trotz GKV Mitgliedschaft

Die GKV übernimmt die Kosten einer stationären Behandlung im Krankenhaus ohne zeitliche Begrenzung.

Aber: 

  • gesetzlich Versicherte müssen in der Regel eine Zuzahlung von 10 EUR  je Aufenthaltstag für die Dauer von maximal 28 Tagen leisten
  • jeder Arzt ist gesetzlich verpflichtet seinen Patienten in das nächstgelegene, geeignete Krankenhaus einzuweisen
  • der Patient hat Anspruch auf die Unterbringung im Mehrbettzimmer, medizinisch notwendige Leistungen und eine Behandlung durch den diensthabenden Arzt

Einen Anspruch auf die Unterbringung in einem anderen Krankenhaus (Wahlkrankenhaus), im Zwei-oder Einbettzimmer, sowie Chefarztbehandlung haben gesetzlich versicherte Personen nicht!

Wer sich als gesetzlich kranken versicherter Patient trotzdem Zugang zu besseren Leistungen in der Klinik ; den Komfort eines Zwei-oder Einbettzimmers und eine Chefarztbehandlung wünscht, für denjenigen bietet sich der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung an.

Auch die freie Wahl der Klinik kann ein Argument für den Abschluss sein.

Auf Wunsch kann der Vertrag noch um ein Krankenhaustagegeld erweitert werden.

Vollkommen überlassen bleibt Ihnen dabei wofür Sie die Auszahlung dieser Leistung ausgeben. 

Zahnzusatzversicherungen

Das zahlt alles die Krankenkasse- oder doch nicht?

Seit Anfang 2005 fallen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse bei Zahnbehandlungs,- und Zahnersatzkosten deutlich geringer aus. Seitdem erhalten Patienten nur noch Befund bezogene Festzuschüsse für Zahnersatz wie Kronen, Bücken und Prothesen. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt, die durch Stempel im Bonusheft nachgewiesen werden, führen zu einer Erhöhung des Zuschusses. Die sogenannte Regelleistung der Krankenkasse muss dem Zweck entsprechen wirtschaftlich und ausreichend sein.

Wovon ist die Höhe der Festzuschüsse abhängig?

  • vom individuellen zahnmedizinischen Befund, der den Gesamtzustand des Gebisses berücksichtigt
  • von einem  Katalog mit rund 50 Einzelbefunden für die je Befund ein einheitlicher Betrag – der Festzuschuss – ausgewiesen ist
  • der Gesamtbetrag, den der Patient von seiner Kasse erhält, kann sich aus verschiedenen Festzuschüssen zusammensetzen
  • die  Zuschüsse decken 50 % der der Regelversorgungskosten ab
  • der Nachweis von Vorsorgeuntersuchungen über 5 Jahre (Bonusheft) erhöht den Festzuschuss um 20 Prozent
  • der Nachweis von Vorsorgeuntersuchungen über 10 Jahre (Bonusheft) erhöht den Festzuschuss um 30 Prozent

Härtefallregelung:  Patienten mit geringem Einkommen erhalten den doppelten (Grund-)Festzuschuss, mindestens aber die Kosten für die Regelversorgung.

Zum 1.Januar 2017 wurde die Festzuschuss Richtlinie geändert und die Beträge angepasst.   

Aktuelle Fassung:   2016-11-25_FZ-RL_Anpassung-Betraege_01-01-2017_BAnz

Ein Beispiel:

(Befund 2.3) Zahn begrenzte Lücke mit drei nebeneinander fehlenden Zähnen

Die Gesamtkosten von 867,76 € sezten sich zusammen aus  zahnärztlichen Leistungen (§ 57 Absatz 1) in Höhe von 371,56 € und zahntechnischen Leistungen (§ 57 Absatz 2) in Höhe von 496,20 €.

Festzuschuss:                                                                                    Eigenanteil:

ohne Bonus                            433,88 €                                                 433,88 €

mit 20 % Bonus                     520,66 €                                                 347,10 €

mit 30 % Bonus                     564,04 €                                                 303,72 € 

Wer mehr möchte als die Regelversorgung beim Zahnarzt muss bisweilen hohe Zuzahlungen aus eigener Tasche in Kauf nehmen. Immer dann, wenn hochwertigerer Zahnersatz wie beispielsweise Implantate gewünscht sind.

Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung mindert den oft erheblichen Eigenanteil auf  5 bis 10 %.

Hervorragende Tarife können den Eigenanteil teilweise sogar auf 0 % senken.

Sie übernehmen prozentuale Kosten für: 

  • Regelversorgung   100 % (Verdopplung des Festzuschusses)
  • Implantate, Knochenaufbau  80 % – 90 %
  • Labortechnische Kosten; Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen   80 % – 100 %
  • Kronen, Brücken und Prothesen (inkl. GKV)   80 % – 90 %
  • Keramikverblendschalen / Veneers, Inlays  80 % – 90 %
  • Hochwertige Kunststofffüllungen   100 %
  • Parodontalbehandlung (inkl. GKV/ohne GKV)   100 %
  • Wurzelbehandlung (inkl. GKV/ohne GKV )   100 %
  • professionelle Zahnreinigung   100 % (Summenbegrenzung)
  • Kieferorthopädie für Erwachsene   80 % – 100 % (Summenbegrenzung)
Betriebliche Krankenversicherung (bKV)- Zusatzversicherungen über den Arbeitgeber

Die bKV – eine win-win-Situation für alle!

Immer mehr Arbeitgeber bieten Ihren Mitarbeitern als freiwillige Leistung den Zugang zu Zusatzversicherungen über eine betriebliche Krankenversicherung an. Welche Zusatzversicherungen angeboten werden obliegt der freien Entscheidung des Unternehmens.

Die betriebliche Krankenversicherung ist eine Art Gruppenversicherung, die entweder für die gesamte Belegschaft oder aber für bestimmte Personengruppe wie Angestellte oder Führungskräfte abgeschlossen werden kann.

Die bKV – ein Plus für beide Seiten

Das Plus für die Unternehmen 

  • stärkt die  Mitarbeiterbindung
  • erhöht die Mitarbeitermotivation
  • verbessert das Unternehmens-Image –  erhöht die Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt
  • erhält oder verbessert die Mitarbeitergesundheit
  • Übernahme sozialer Verantwortung für die Mitarbeiter und deren Familien

Das Plus für die Mitarbeiter

  • erhalten eine attraktive Zusatzleistung
  • können den Gesundheitsschutzes der GKV ergänzen
  • Mitarbeitergesundheit wird erhalten oder verbessert
  • erhalten so Zugang zu Leistungen die sonst nur Privatpatienten vorbehalten sind
  • erhalten eine Beitragersparnis gegenüber Einzeltarifen-  bKV Tarife sind vergünstigte Gruppentarife
  • für Mitarbeiter kann die Gesundheitsprüfung und die Wartezeit entfallen
  • Ehegatten, Lebenspartner und Kinder können zu Gruppenvertragskonditionen mitversichert werden

Einige der Voraussetzungen für den Zugang zur bKV:

  • Mitarbeiter sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse
  • unbefristet beschäftigt
  • je nach Anbieter muss je Tarif eine Mindestanzahl Personen versichert werden (geht i. d. R. ab 5 Personen)

Die am häuftigsten angebotenen bKV Zusatzversicherungen sind Tarife für:  

Sehhilfen

Krankentagegeld

Zahnbehandlung-und Zahnersatz

Krankenhausaufenthalt (Chefartz; 1 oder 2 Bettzimmer)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit

Jeder Mensch wünscht sich im Leben möglichst lang gesund zu bleiben.

Pflegebedürftigkeit kann jeden von uns treffen.

Derzeit gibt es rund 2,9 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland, deren Zahl bis 2030 Schätzungen zufolge auf 3,5 Millionen anwächst.

2,08 Mio. (73 %) werden zu Hause und 783.000 (27 %) vollstationär in Heimen versorgt und gepflegt.

 

Die gesetzliche Pflegeversicherung sichert nur eine Grundversorgung ab, wie eine Teilkasko. Da die tatsächlichen Pflegekosten in der Regel höher ausfallen, ist zusätzliche private Vorsorge wichtig.

      Zahlen, Daten und Fakten zur gesetzlichen Pflegeversicherung:

  • die Pflegeversicherung wurde am 1. Januar 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt
  • es gilt eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten
  • alle, die gesetzlich krankenversichert sind, sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert
  • privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen, deren Leistungen denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sind
  • der Beitragssatz liegt aktuell bei 2,55 Prozent des Bruttoeinkommens für Versicherte mit Kind/-ern
  • der Beitragssatz liegt aktuell bei bei 2,8 Prozent für Kinderlose
  • der Arbeitgeber trägt die Hälfte (ohne den Kinderlosenzuschlag)
  • nur in Sachsen ist der Arbeitnehmeranteil  höher als im übrigen Bundesgebiet, weil dort zur Finanzierung der Pflegeversicherung kein Feiertag abgeschafft wurde
  • aus drei Pflegestufen sind zum 1. Januar 2017 fünf  Pflegegrade geworden
  • seit dem 1. Januar 2017 gilt in jeder vollstationären Pflegeeinrichtung ein einheitlicher Pflege bedingter Eigenanteil
  • innerhalb ein und derselben Einrichtung gilt kein Unterschied mehr bei den Pflegebedingten Eigenanteilen der Bewohnerinnen und Bewohner mit den Pflegegraden 2-5.

 

 

Die Leistungen der Pflegeversicherung hängen davon ab, wo und von wem Sie gepflegt werden, von der Pflegedauer und vom Pflegegrad.

 

Durch die Änderung sollen die Förderung und der Erhalt der Selbstständigkeit der Menschen  im Mittelpunkt stehen und besonders an Demenz erkrankte Menschen endlich einen gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.

 

 

Die neuen Leistungen der Pflegeversicherung ab 2017 

                Quelle: Ratgeber Pflege- Bundesministerium für Gesundheit

Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, zum Beispiel durch Angehörige oder ehrenamtlich tätige Pflegepersonen, und mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse überwiesen. Die kann über die Verwendung frei verfügen.

Die Pflegekasse zahlt für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 auf Antrag bis zu 4.000 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen sollen.

Was kostet eine vollstationäre Unterbringung im Pflegeheim durchschnittlich?

Pauschal ist diese Frage schwer zu beantworten, denn die Kosten sind von Bundesland zu Bundesland extrem unterschiedlich. Ein Pflegeheimplatz in Sachsen ist bedeutend günstiger als in NRW.

Ein Platz in einem Nordrhein-westfälischen Pflegeheim kostete im Jahr 2015 bei Pflegestufe 3 bis zu 4.000 € im Monat. Kleidung, Taschengeld, Friseur, Fußpflege, Mittel zur Körperpflege, Zuzahlungen zu Medikamenten,Telefon, etc. – diese Mittel für den persönlichen Bedarf  sind noch hinzu zu rechnen.

Das Heimentgelt, das für Wohnen und Pflege zu zahlen ist, hat sich in den letzten Jahren zu einer enormen finanziellen Belastung für die Pflegebedürftigen und deren Angehörige entwickelt.

So viel kostet ambulante und stationäre Pflege deutschlandweit durchschnittlich:

**Quellen: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2013, Ländervergleich – Pflegeheime, 04/2016 und www.pflegedatenbank.com, 04/2014 

 

     Die Heimkosten setzen sich aus verschieden Positionen zusammen:

  • Kosten der Pflege- die Pflegeplatzkosten werden nach dem Pflegegrad der betroffenen Person kalkuliert
  • die Kosten für die Unterkunft, wobei unterschiedliche Zimmer unterschiedlich viel kosten (ein Einzelzimmer mit eigenem Bad kostet mehr als ein Zweibettzimmer, bei dem sich 2 Bewohner ein Bad  teilen)
  • Nebenkosten des Wohnens für Strom, Wärme, Wasser, Reinigung fallen auch im Pflegeheim an.
  • die Verpflegungskosten – Kosten für die Zutaten der Nahrung,  Zubereitung, Lagerung und Transport
  • die Ausbildungsumlage- im Pflegebereich werden die Kosten für die Ausbildung des Personals grundsätzlich auf alle Bewohner einer Einrichtung umgelegt
  • die Investitionskosten- dazu zählen u. a. : die Herstellung, Anschaffung, Wiederbeschaffung, Ergänzung, Instandhaltung und Instandsetzung der Gebäude, Miete, Pacht, Erbbauzins, Grundstücksnutzung, u.v.m.
  • insbesondere die Investitionskosten machen in Nordrhein-Westfalen mit nicht selten mehr als 500 € pro Monat einen großen Anteil aus. Daher werden sie oftmals auch als „zweites Heimentgelt“ bezeichnet.

In Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein erhalten Pflegeheimbewohner auf Antrag einen Zuschuss zu den Kosten: das Pflegewohngeld. Die Höhe variiert je nach Bundesland. Voraussetzung für die Bewilligung: eigenes Vermögen muss vorrangig verbraucht werden. Erst wenn davon noch maximal 10.000 € vorhanden sind kann Pflegewohngeld gewährt werden.

Interessante Broschüren zum Thema:

BIVA (Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.) Heimentgelt-in-NRW 

Bundesministerium für Gesundheit- Ratgeber Pflege                            BMG_Ratgeber_Pflege_April2017

Warum ist Eigenvorsorge sinnvoll?

Weil Rente, Erspartes und die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zusammen bei vielen Menschen nicht mehr ausreichen um die Pflegekosten zu decken. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung sichert nur eine Grundversorgung ab; tatsächlichen fallen die Pflegekosten in der Regel sehr viel höher aus.

Immer mehr Pflegebedürftige und deren Angehörige können die vollen Heimkosten nicht aufbringen und
sind auf staatliche Unterstützung in Form von Pflegewohngeld, Sozialhilfe oder Hilfe zur Pflege angewiesen.

Kinder haften für Ihre Eltern – Pflege ist ein generationenübergreifendes Thema!

Sozialhilfe wird erst gezahlt, wenn das Vermögen der zu pflegenden Person  bis auf einen geringen Schonbetrag aufgebraucht ist. Außerdem wird seitens des Amtes immer geprüft ob unterhaltspflichtige Angehörige zur Finanzierung der Pflegekosten mit heran gezogen werden können. Kinder sind per Gesetz dazu verpflichtet sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten finanziell an den Pflegekosten für die pflegebedürftigen Eltern zu beteiligen.

Pflegebedürftigkeit kann jeden Menschen treffen. Oft kommt der Pflegefall überraschend. Bedeutet eine große Herausforderung für die Angehörigen, die Familie. Die meisten pflegebedürftigen Menschen wollen natürlich am liebsten so lange wie möglich zu Hause gepflegt werden. Entscheidungen sind zu treffen. Welche Person kann pflegen; wer kann dafür beruflich kürzer treten; welche Art der Pflege und Betreuung ist finanziell überhaupt tragbar. Oft wohnen Angehörige und Familie weit weg, können nicht umziehen, stehen voll im Berufsleben, können Angehörige nicht selber pflegen und umsorgen.

     Was Menschen zum Thema Pflege und Vorsorge vorrangig wichtig ist:

  • finanzielle Unabhängigkeit behalten- nicht zum Fall für das Sozialamt werden
  • den Angehörigen auch finanziell nicht zu Last fallen
  • soziale Kontakte im gewohnten Umfeld aufrecht zu erhalten
  • selber zu entscheiden wie, wo und von wem man gepflegt werden möchte
  • das eigene Vermögen, die Immobilie, das Erbe für die nachfolgende Generation zu sichern

Vorsorgelösungen für mehr finanziellen Spielraum im Pflegefall

Pflegetagegeldversicherung 

Sie bezahlt im Pflegefall ein vereinbartes Pflegegeld aus,

über das der Versicherte frei verfügen kann.

Pflegekostenversicherung 

Ist in der Regel an die tatsächlich anfallenden Pflegeleistungen gebunden.

Die Versicherung erstattet Kosten, wenn entsprechende Rechnungen eingereicht werden.

Pflegerentenversicherung

Zahlt im Pflegefall eine lebenslange Pflegerente oder ein einmaliges Kapital aus.

Sie ist allerdings teurer als eine Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherung.

Pflege-Bahr

Diese weitere Variante der Pflegezusatzversicherung wird staatlich gefördert.

Der Versicherte muss selber mindestens zehn Euro im Monat einzahlen, um einen Zuschuss von monatlich fünf Euro zu erhalten. Der große Vorteil liegt darin, dass der Antragsteller keine Gesundheitsfragen beantworten muss.

Auch Menschen mit Vorerkrankungen können diese Versicherung abschließen solange Sie noch kein Pflegefall sind und nicht an Demenz erkrankt sind.

Die Leistungen der Pflege-Bahr-Versicherung reichen allerdings meist nicht aus, um alle Kosten zu decken. In der Regel ist im fünften Pflegegrad ein maximales Pflegegeld von 600 Euro im Monat vorgesehen.

Leistungen können zudem erst nach einer Wartezeit von 5 Jahren geltend gemacht werden. Es gibt keine Beitragsbefreiung im Leistungsfall. Sollte man pflegebedürftig werden, müssen die Beiträge weiter bezahlt werden.

        Tipp:

  • ihre private Pflegezusatzversicherung sollten Sie nicht erst abschließen wenn Sie bereits zum Pflegefall geworden sind
  • je älter Sie bei Vertragsabschluss sind, desto höher fallen die Beiträge aus
  • ihr Gesundheitszustand wird in jungen Jahren besser sein als zu einem späteren Zeitpunkt.

Wir kennen die Preis-und Leistungsunterschiede der Produkte/Tarife und beraten Sie gerne umfassend zum Thema Pflegevorsorge.

 

E-Bikes/Pedelecs und hochwertige Fahrräder- Fahrradvollkasko

E-Bikes/Pedelecs und hochwertige Fahrräder- Fahrradvollkasko

Mein Fahrrad ist doch in der Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert!

 

Ja! Aber die leistet nicht bei Feuchtigkeits-und Elektronikschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten, Vandalismus, Schäden durch Verschleiß, u. v. m..

All dies ist im Rahmen der Fahrradvollkasko ohne Selbstbeteiligung für private Zweiräder versichert.
 

Für E-Bikes/Pedelecs bis zu 25 km/h ohne  Führerschein- oder Versicherungspflicht und hochwertige Räder.

Versicherbar sind Räder mit einem Kaufpreis zwischen 999 und 10.000 Euro.

Eingeschlossen werden können Schutzbriefleistungen.

Auch gebrauchte Räder sind versicherbar.

Am Wochenende, im Auslandsurlaub – Ihr Fahrrad ist umfassend versichert.

Leistungen der Fahrradvollkasko

  • Neuwertentschädigung
  • Diebstahl
  • Vandalismus
  • Feuchtigkeits- und Elektronikschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
  • Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler
  • Verschleißschäden sind bis zu drei Jahren beitragsfrei mitversichert
  • Reparaturkosten
  • Keine Selbstbeteiligung, Bagatellschäden sind mitversichert
  • Schutz bei Auslandsaufenthalten von bis zu 6 Monaten
  • Fahrradzubehör und Fahrradgepäck sind bis 1.000 € mitversichert
  • Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen und Erdrutsch

Schutzbriefleistungen zur Fahrradvollkasko

Hilfe im Alltag und auf Reisen, z. B. im Falle eines Unfalls oder einer Panne.

  • 24-Stunden-Service-Hotline
  • Pannenhilfe vor Ort
  • Abschleppdienst, wenn Reparatur vor Ort nicht möglich ist
  • Weiter-/Rückfahrt mit ÖPNV oder Taxi
  • Bergung
  • Leih-/Mietfahrrad
  • Fahrrad-Rücktransport
  • Übernachtung im Notfall
  • Werkstattvermittlung

Viel Leistung für einen Beitrag bereits ab 5,45  Euro im Monat.

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*wenn Sie die Onlinerechner der externen Anbieter nutzen, gelten deren Datenschutzbestimmungen und AGB´S.
Zum Impressum des Anbieter von Autoinhalt – und Fahhradvollkaskoversicherungen https://www.ammerlaender-versicherung.de/impressum.aspx

Reiseversicherungen

Reiseversicherungen

Urlaub – die schönste Zeit des Jahres!

Was passiert wenn Ihre Urlaubsträume zerplatzen weil eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann? Wer kommt dann für die Stornokosten auf?

Sie erkranken im Urlaub – wer kommt für die zum Teil erheblichen Kosten einer ärztlichen Behandlung oder den  teuren Rücktransport in die Heimat auf?

Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung, Au-Pair, Gruppenreisen, Studenten mit Auslandssemester, work and travel u. v. m.

In unserem Online- Rechner finden Sie den Versicherungsschutz der Ihren Ansprüchen gerecht wird.
Auch als kostengünstige Jahrespolice für alle Reisen innerhalb eines Jahres abschließbar!

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*wenn Sie die Onlinerechner der externen Anbieter nutzen, gelten deren Datenschutzbestimmungen und AGB´S.
Zum Impressum für den Anbieter der Reiseversicherungen https://www.wuerzburger.com/datenschutz.html

Tierversicherungen

Tierversicherungen

Hund, Katze und Pferd- für viele Menschen der beste Freund, der im Ernstfall gut versorgt sein soll!

 

Tierarztkosten bringen schnell das Budget aus der Balance. Tierarztkosten, Operationen, Bestrahlungen und  Medikamente sind sehr teuer.

 

Die Lösung für alle Fälle und „Felle“-  die Tierkranken- und – OP-Kostenversicherung! Sie erstattet Tierarztkosten, Diagnostik, OP-Kosten, Unterbringungskosten einer Tierklinik, Arzneimittel und Vorsorgemaßnahmen wie z. B. Impfungen.

Tierarzt-und OP -Kosten für Pferde absichern

Das Glück der Erde liegt auf dem Rücken der Pferde.

Wenn dieses Glück durch Unfälle oder Krankheiten getrübt wird kommt zur Sorge um das geliebte Tier unter Umständen auch eine hohe finanzielle Belastung auf Sie zu.

 

Gefürchtete Krankheiten bei Pferden sind Koliken, Zahn-und Griffelbein-OP.

Vorsorge gegen hohe Tierarzt- und Operationskosten ist möglich. Erhältlich sind sowohl OP-Kostenversicherungen als auch Krankenversicherungen für Pferde. Je eher Sie Ihr Tier versichern, desto besser.

Denn der Versicherungsschutz beginnt erst nach einer sogenannten Wartezeit. Krankheiten, die während der Wartezeit auftreten, sind nämlich nicht versichert.

Der Leistungsumfang der am Markt angebotenen Tarife unterscheidet sich im Preis-/Leistungsumfang allerdings  erheblich.

Worauf Sie bei der Tarifauswahl achten sollten:

  • Erstattung  von 100% der erstattungsfähigen Kosten nach dem 2-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte; einige Tarife leisten sogar bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte
  • die Erstattung je Versicherungsjahr ist nicht auf Höchstsummen begrenzt
  • Wartezeiten (z. B. bei Kolik, Bauchhöhlen-OP) sind gering
  • auch ältere Pferde sollten versicherbar sein
  • der Halter sollte bei Operationen die Wahl zwischen Standard-und Vollnarkose haben
  • einige Tarife leisten nicht, wenn die OP nicht in Vollnarkose durchgeführt wird

Wir kennen die Leistungsunterschiede und beraten Sie gerne.

Sie benötigen eine Transportversicherung oder eine Pferde-Lebensversicherung?

Auch hier bieten wir Ihnen die passende Lösung!

Tierarzt -und OP -Kosten für Hunde absichern

Ihr Hund ist Ihr bester Freund.

Wenn diese Freundschaft durch Unfälle oder Krankheiten getrübt wird kommt zur Sorge um das geliebte Tier unter Umständen auch eine hohe finanzielle Belastung auf Sie zu.

Ihr Welpe verschluckt einen Fremdkörper; ihr Hund tritt in eine Glasscherbe und verletzt sich die Pfote; ein Tumor muss entfernt werden; eine Zahn-OP ist unumgänglich.

Vorsorge gegen hohe Tierarzt-und Operationskosten ist möglich. Erhältlich sind sowohl OP-Kostenversicherungen als auch Krankenversicherungen für Hunde. Je eher Sie Ihr Tier versichern, desto besser.

Denn der Versicherungsschutz beginnt erst nach einer sogenannten Wartezeit. Krankheiten, die während der Wartezeit auftreten, sind nämlich nicht versichert.

Der Leistungsumfang der am Markt angebotenen Tarife unterscheidet sich im Preis-/Leistungsumfang allerdings  erheblich.

Worauf Sie bei der Tarifauswahl achten sollten:

  • bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte leistet die Versicherung
  • sind Selbstbehalte vereinbart
  • wird beim Beitrag nach Rasse- und Größe des Hundes unterschieden
  • wie lange müssen Sie warten, bis der Versicherungsschutz greift
  • beträgt die Wartezeit mehr als 30 Tage
  • gelten Höchstgrenzen pro Jahr für die Kostenerstattung
  • in welchem Umfang sind Vor- und Nachbehandlungen mitversichert
  • sind Rasse typische  Krankheiten und Gebrechen „Ihrer“ Hunderasse mitversichert
  • sind auch ältere Hunde versicherbar

Wir kennen die Leistungsunterschiede und beraten Sie gerne.

Tierarzt-und OP-Kosten für Katzen absichern

Schmusekater und Stubentiger sind beliebte Haustiere.

Auch wenn Katzen angeblich 7 Leben besitzen sollen, sind sie trotzdem nicht vor Unfällen oder Krankheiten sicher. Zur Sorge um das Tier kommt unter Umständen auch eine finanzielle Belastung auf Sie zu.

Ihre Katze frisst einen Giftköder; fällt vom Balkon; verletzt sich die Pfote; ein Tumor muss entfernt werden; eine Zahn-OP ist unumgänglich.

 

Vorsorge gegen hohe Tierarzt-und Operationskosten ist möglich. Erhältlich sind sowohl OP-Kostenversicherungen als auch Krankenversicherungen für Katzen. Je eher Sie Ihr Tier versichern, desto besser.

Denn der Versicherungsschutz beginnt erst nach einer sogenannten Wartezeit. Krankheiten, die während der Wartezeit auftreten, sind nämlich nicht versichert.

Der Leistungsumfang der am Markt angebotenen Tarife unterscheidet sich im Preis-/Leistungsumfang allerdings  erheblich.

Worauf Sie bei der Tarifauswahl achten sollten:

  • bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte leistet die Versicherung
  • sind Selbstbehalte vereinbart
  • wird beim Beitrag nach Rassen unterschieden
  • wie lange müssen Sie warten, bis der Versicherungsschutz greift
  • beträgt die Wartezeit mehr als 30 Tage
  • gelten Höchstgrenzen pro Jahr für die Kostenerstattung
  • in welchem Umfang sind Vor- und Nachbehandlungen mitversichert
  • sind auch ältere Katzen versicherbar

Wir kennen die Leistungsunterschiede und beraten Sie gerne.

Bausparen

Bausparen

Lohnt sich ein Bausparvertrag heute noch?

 

  • die Guthabenzinsen sind doch extrem niedrig
  • die Bausparkasse nimmt eine Abschlussgebühr und Kontoführungsgebühren
  • ich möchte vielleicht erst in einigen Jahren bauen, kaufen, umbauen oder modernisieren
  • ich weiß heute noch nicht ob ich überhaupt ein Bauspardarlehen benötige

 

Diese Argumente kennen wir aus den Gesprächen mit unseren Kunden.  Den Traum vom eigenen Haus möchten sich viele Bundesbürger gerne erfüllen. Ob ein Bausparvertrag die richtige Lösung für die Erfüllung Ihres Traums von den eigenen 4 Wänden ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Ein Bausparvertrag macht auch heutzutage noch Sinn, wenn Sie aufgrund Ihres Einkommens die staatliche Förderung erhalten, erst in einigen Jahren bauen oder kaufen möchten oder Geld für die Instandhaltung Ihrer vorhandenen Immobilie benötigen!

Wer einen Bausparvertrag besitzt, hat in vielen Fällen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.

Mit dieser Prämie fördert der Staat Wohnungsbauer und solche, die es werden wollen. Das zu versteuernde Einkommen eines Singles darf nicht höher als 25.600 Euro sein; bei  Ehepaaren nicht höher als 51.200 Euro.

Wer das Geschenk vom Chef- seine vermögenswirksamen Leistungen– in einen Bausparvertrag oder in die Tilgung von Baukrediten steckt kann von der Arbeitnehmersparzulage beim Bausparen profitieren.

Auch hier gelten Einkommensgrenzen um in den Genuss der stattlichen Förderung zu kommen. Die  Grenze für das zu versteuernde Einkommen liegt für bei Singles 17.900 Euro;  für Ehepaare bei 35.800 Euro.

Dach undicht, Heizungsanlage veraltet?

Viele Eigentümer kennen das Problem: das neue Dach, die modernere Heizungsanlage, die Dämmung der Fassade  kosten Geld. Irgendwann kommt bei jeder Immobilie der Zeitpunkt an dem eine Modernisierung oder Sanierung notwendig wird.

Wer heute schon weiß, dass er in einigen Jahren Geld für eine Modernisierung oder Sanierung benötigt hat mit einem Bausparvertrag einen „Krankenschein“ für sein Haus parat.

Der Vorteil:

Die Höhe der Zinsen für das Darlehen sind bekannt, die Finanzierung bleibt über die komplette Laufzeit planbar und Zins sicher; viele Bausparkassen verlangen für Modernisierungsdarlehen bis 30.000 € keinen Grundbucheintrag.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Goebenstr. 4

58097 Hagen

Fon: (02 331) 92 35 12 6

Fax: (02 331) 92 35 12 5

eMail: info@pincam.de

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    Wenn Sie mit uns über unser Kontaktformular in Kontakt getreten sind, haben Sie folgenden Text zur Kenntnis genommen und die entsprechende Einwilligung erklärt:

    Wir verarbeiten Ihre über das Kontaktformular erhobenen Daten, um Ihre konkret im Formular genannte Anfrage zu beantworten. Wenn Sie uns dies nicht ausdrücklich erlauben, findet eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte nicht statt; nach der Beantwortung der Anfrage werden die personenbezogenen Daten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen, gelöscht.

    Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich in Deutschland. Wir haben technische und organisatorische Maßnahme ergriffen, dass bei der Verarbeitung der Daten der Datenschutz gemäß DSGVO eingehalten wird.

    Ihre Anfrage über unser Kontaktformular erfolgt ssl verschlüsselt.

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    Ich bin damit einverstanden, dass meine eingegebenen Daten zum Zwecke der Beantwortung meiner eingegebenen Anfrage in der genannten Weise verarbeitet werden.

    Ich bin ferner damit einverstanden, dass das Versicherungsmaklerbüro die angegebenen Daten nutzt, um mich auch in Zukunft telefonisch / postalisch / per E-Mail zu kontaktieren. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ohne Angabe von Gründen von mir widerrufen werden. Hierzu kann ich mich telefonisch, schriftlich oder per Mail oder über dieses Formular an das Versicherungsmaklerbüro wenden. Die aktuellen Kontaktdaten finde ich im Impressum.

    Impressum

    Impressum

    Versicherungsmaklerbüro

    Inhaberin: Monika Hilker

    Goebenstr. 4

    58097 Hagen

    Telefon: 02331 923 51 26

    Fax:       02331  923 51 25

    eMail:                monika.hilker@pincam.de

    Internet:            www.pincam.de

    Datenschutz:     datenschutz@pincam.de

    Finanzamt Hagen

    Die Eintragung ist im Versicherungsvermittlerregister als Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 GewO erfolgt. Die Eintragung ist im Register unter der Registrierungs-Nr. D-G24S-C14K5-75 überprüfbar.

    Das Register wird geführt bei:
    Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin

    www.vermittlerregister.info

    Tel.: 01806 00 58 50* /* 0,20 €/ Anruf aus dem deutschen Festnetz/  Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/ Anruf

    Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler)

    Zuständige Aufsichts- und Erlaubnisbehörde für die Versicherungsvermittlung:
    Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen
    Bahnhofstraße 18
    Telefon 02331- 3900       Fax 02331 13586

    E-Mail: sihk@hagen.ihk.de

    Berufsbezeichnung: Versicherungsfachfrau (BWV), Status Versicherungsmaklerin, Bundesrepublik Deutschland

    Berufsrechtliche Regelungen:

    • § 34d Gewerbeordnung
    • §§ 59 bis 68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
    • Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)

    Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

    Nachhaltigkeit gemäß Verordnung 2019/2088 – Transparenzverordnung (TVO)

    Unser Betrieb fällt mit weniger als 3 Beschäftigten unter die Ausnahme des Art. 17 Abs. 1 TVO,  daher müssen wir die TVO nicht anwenden. Wir verfolgen ob Deutschland von der Mitgliedsstaatenoption (Art. 17 Abs. 2 TVO) Gebrauch macht und auch kleinere Vermittlerbetriebe zur Anwendung der TVO verpflichtet.

    Um Kunden mit Interesse an Nachhaltigkeitsthemen eine Beratung anbieten zu können, wenden wir die TVO derzeit freiwillig an.

    Zur Zeit fehlen noch die Regulierungsstandards der Europäischen Aufsichtsbehörden sowie standardisierte Informationen der Versicherungsgesellschaften, um detailliert prüfen zu können, welche nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestehen und wie diese in die Beratung einbezogen werden können. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.

    Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

    Zur außergerichtlichen Streitbeilegung können untenstehende Schlichtungsstellen angerufen werden. Gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung sind wir verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:

    Versicherungsombudsmann e.V.

    Postfach 08 06 32

    10006 Berlin

    Für Anrufe aus dem deutschen Telefonnetz wählen Sie die für Sie kostenfreie Rufnummer: 0800 3696000.

    Für ein Fax uns aus dem deutschen Telefonnetz wählen Sie die für Sie kostenfreien Rufnummer: 0800 3699000.

    Internet: www.versicherungsombudsmann.de

    Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung

    Postfach 06 02 22

    10052 Berlin

    Für Anrufe aus dem deutschen Telefonnetz wählen Sie die für Sie kostenfreie Rufnummer: 08800-2550444.

    Für ein Fax  uns aus dem deutschen Telefonnetz wählen Sie die Rufnummer: 030 20 45 89 31.

    Internet: www.pkv-ombudsmann.de

    Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Ver­braucher­an­ge­le­gen­hei­ten (ODR-VO)

    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden.

    Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.

    Beschwerdemanagement

    Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle:
    E-Mail: info@pincam.de
    Telefon: 0231 15 09 512

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    8729578 Cybercrime- Clipdealer

    9828876 Trauer- Clipdealer

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    A:69132361- Feuer – Clipdealer

    A:16111578 Truck- Clipdealer

    A:91455437 Buffet- Clipdealer

    A:5243627 Elektronik blue chip- Clipdealer

    A:47720486 Frau und Mann mit Laptop- Clipdealer

    A:37579809 Business Frau im Büro- Clipdealer

    A:43839699 Business Meeting- Clipdealer

    A:18736167 Wartezimmer- Clipdealer

    A:14304960 Heilpflanzen – Clipdealer

    A:11194227  Sarg mit Blumern- Clipdealer

    A:44777215 Patientin im KH- Clipdealer

    A:19505333 Büro Rezeption – Clipdealer

    Logoverwendung und Film:

    Mit freundlicher Genehmigung:

    SDV e.V./Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen  und anderen Finanzdienstleistungen
     

    Datenschutz und Einwilligungserklärung

    Am 25.5.2018 tritt die DSGVO in Kraft. 

    Hier geht es zur DSGVOhttps://dsgvo-gesetz.de

    Mit der folgenden Datenschutzerklärung klären wir Sie, die Besucher unserer Website, die Nutzer unseres Kontaktformulares sowie Interessenten und Kunden unseres Unternehmens über die Art, den Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten auf.

    Für Besucher unserer Website:

    Wenn über diese Website Daten erhoben werden indem Sie uns beispielsweise über die Nutzung des Kontaktformulares Daten zu Ihrer Person bekannt geben, werden diese entsprechend folgender Grundlagen behandelt:

    • die Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO)
    • des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ,
    • des Telemediengesetzes (TMG) und
    • und anderer datenschutzrechtlicher Bestimmungen.

    Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen, in dem Datenschutz einen hohen Stellenwert genießt. Sie können unsere Website grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten besuchen.

    Sofern Sie unsere Services (die zur Verfügung stehenden Online Rechner, das Konatktformular) auf unserer Internetseite nutzen möchte, kann jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden.

    Um die Onlinerechner nutzen zu können ist es erforderlich, dass Sie uns die Kenntnisnahme der Kundenerstinformation bestätigen. In diesem Zusammenhang werden im Rahmen gesetzlicher Fristen für die Speicherung und Löschung die uns übermittelte IP Adresse, das Datum und die Uhrzeit gespeichert.

    Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log Files, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt.

    Dies sind:

    • Browsertyp und Browserversion
    • verwendetes Betriebssystem
    • Referrer URL
    • Hostname des zugreifenden Rechners
    • Uhrzeit der Serveranfrage

    Diese Daten sind nicht bestimmten Personen zuordenbar. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Wir behalten uns vor, diese Daten nachträglich zu prüfen, wenn uns konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bekannt werden.

    Wenn Sie die Onlinerechner der externen Anbieter nutzen, gelten deren Datenschutzbestimmungen und AGB´S.

    Für Nutzer des Kontaktformulares:

    Wenn Sie sich mit uns über das Kontaktformular in Verbindung setzen (z. B. für Anfragen oder Schadensmeldungen), übermitteln Sie uns personenbezogene Daten, ohne die wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten können. Diese Daten werden nur Beantwortung Ihrer Anfrage oder Umsetzung einer Schadensmeldung bearbeitet und weitergegeben, sowie  für den Fall von Anschlussfragen gespeichert. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte erfolgt nicht.

    Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir Ihre Einwilligung ein.

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten (z. B.  Name, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer-/n) einer betroffenen Person, erfolgt unter Beachtung von BDSG und DSGVO und in Übereinstimmung mit den geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen.

    Wir als Verantwortliche haben zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen getroffen um einen möglichst lückenlosen Schutz bei der Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten sicherzustellen.

    Wir weisen Sie darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
    Wenn Sie eine E-Mail mit vertraulichem Inhalt an uns senden wollen, sollte diese verschlüsselt sein, um die Gefahr einer unbefugten Kenntnisnahme bzw. Verfälschung auf dem Übertragungsweg zu vermindern.

    Wenn Sie sich entschließen, uns persönliche Daten (wie  z. B. Name, Anschrift, Rufnummer) über das Internet zu überlassen, in dem Sie unser Kontaktformular nutzen, so wird mit diesen Daten nach den strengen Regelungen der geltenden Gesetze sorgfältig umgegangen.

    SSL Verschlüsselung:

    Aus Gründen der Sicherheit und zum Schutz der Übertragung (z.B. wenn Sie uns als Betreiber der Seite Anfragen senden oder einen Schaden melden möchten) nutzt die Seite eine SSL Verschlüsselung.  Diese erkenne Sie am https:// in der Browserzeile und am Schloss Symbol.

    Daten sie sie an uns übermitteln können dann von Dritten nicht mitgelesen werden, wenn diese Verschlüsselung aktiviert ist.

    Ein Wort zu sozialen Netzwerken:

    Wir haben uns bewusst dagegen entschieden mit unserem Unternehmen in sozialen Netzwerken wie facebook, Whats App und Co.vertreten zu sein.

    Bitte senden Sie uns auf diesen Wegen weder Anfragen, persönliche Daten noch jedwede Form von Dokumenten.

    Mittels dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie  über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten, personenbezogenen Daten. Ferner klären wir Sie mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte auf.

    Dazu zählen z. B.:

    • gesetzliches Recht auf „Datenübertragbarkeit“ gem. Art. 20 DSGVO
    • das Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)
    • das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)

    I. Information zur Datenverarbeitung

    Diese Information gilt für die Datenverarbeitung im Rahmen eines zwischen Ihnen und uns geschlossenen Maklervertrages. Unter der Verarbeitung von Daten versteht man insbesondere die Erhebung, Speicherung, Verwendung und Übermittlung Ihrer Daten.

    Zweck / Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

    Zur Erfüllung eines Maklervertrages ist es erforderlich, Ihre personenbezogenen Daten, einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten zu verarbeiten. Auch der Abschluss bzw. die Durchführung eines Versicherungsvertrages ist ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich.

    Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich zum Zweck der Durchführung und Erfüllung unseres Maklervertrages. Die Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sind die Vertragsdurchführung (Art. 6 DSGVO) und die nachfolgende Einwilligungserklärung (Art. 9 DSGVO). Die Erforderlichkeit und der Umfang der Datenverarbeitung richten sich nach dem Umfang des Maklervertrages.

    Ihre Einwilligung für die Datenverarbeitung durch von uns eingesetzte Dienstleister ist erforderlich, wenn diese nicht als Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 28 DSGVO tätig sind. Ihre Einwilligung dient darüber hinaus auch dazu, Ihre Daten an Dritte weiterzugeben, wie z. B. Maklerpools, Betreiber von Vergleichsportalenetc., mit denen wir im Rahmen unserer Maklertätigkeit zusammenarbeiten.

    Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Beispiele hierfür sind Namen, Anschrift, Beruf, Familienstand, Bankverbindung, Kommunikationsdaten (wie z. B. Telefon, Fax, E-Mail), Versicherungsvertrags-Nummern, Objektdaten, etc.

    Besondere Kategorien personenbezogener Daten sind u. a. Gesundheitsdaten, sowie genetische und biometrische Daten.

    Zusammenarbeit mit anderen Stellen bei Weitergabe und Empfang von Daten

    Im Rahmen von Deckungsanfragen, Vertragsabschlüssen, Vertragsverwaltungen und Abwicklungen von Leistungs- und Schadensfällen etc. kann es erforderlich sein, Ihre Daten an andere Stellen weiterzugeben oder von diesen zu empfangen.

    Hierbei handelt es sich um:

    •  Versicherer
    •  Rückversicherer
    •  Maklerpools
    •  kooperierende Versicherungsmakler
    •  technische Dienstleister
    •  Tippgeber
    •  Sozialversicherungsträger
    •  Kreditinstitute und Kapitalanlagegesellschaften
    •  Bausparkassen
    •  Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
    •  Versicherungsombudsmänner
    •  Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
    •  Rechtsnachfolger
    •  Assekuradeure

    Eine Liste aller Empfänger und Kategorien finden Sie in jeweils aktueller Fassung Empfängerliste hier.

    Gerne schicken wir Ihnen darüber hinaus diese Liste auf Anfrage auch postalisch zu. Ihre Daten werden nur in dem Maße weitergegeben, wie es nach dem jeweiligen Zweck der Verarbeitung und zur Erfüllung des Maklervertrages erforderlich ist.

    Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

    Telefon   02331- 9 23 51 26

    Fax          02331- 9 23 51 25

    Mail:   datenschutz@pincam.de

    Dauer der Datenspeicherung

    Wir speichern Ihre Daten für die Dauer unseres Vertragsverhältnisses.

    Danach werden Ihre Daten für die weitere Verwendung eingeschränkt und stehen ab diesem Zeitpunkt nur noch für die in Art. 17 und 18 DSGVO vorgesehenen Zwecke zur Verfügung.

    Zu diesen Zwecken gehören insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sowie die Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung von Rechtsansprüchen, beispielsweise zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Beratung.

    Die gesetzlichen Verjährungsfristen betragen bis zu 30 Jahren, die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bis zu 10 Jahre. Beratungsnachweise speichern wir, solange hieraus Ansprüche geltend gemacht werden können.

    Werden Ihre Daten nicht mehr zu den o.g. Zwecken benötigt und sind alle Aufbewahrungsfristen abgelaufen, werden sie endgültig gelöscht.

    Betroffenenrechte

     a) Transparenz / Auskunftsrecht

    Gerne erteilen wir Ihnen unter der o.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Weiterhin teilen wir Ihnen zudem auf Anfrage gerne mit, an welche Stellen wir Ihre Daten im Rahmen der Durchführung des Maklervertrages konkret weitergegeben haben.

    b) Berichtigung und Vervollständigung der gespeicherten Daten

    Wir berichtigen oder vervollständigen Ihre personenbezogenen Daten selbstverständlich unverzüglich, wenn wir erkennen, dass diese fehlerhaft oder unvollständig sind oder Sie uns einen entsprechenden Hinweis geben.

    c)  Löschung der gespeicherten Daten

    Die Löschung Ihrer Daten erfolgt gem. den oben beschriebenen Regeln. Wir löschen die Daten außerdem, wenn Sie dies wünschen und ein entsprechender Anspruch besteht, z. B. ggf. bei Wegfall der Zweckbindung, Widerruf der Einwilligung und im Falle einer unrechtmäßigen Speicherung.

    d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

    Liegt einer der oben genannten Gründe vor, die einer Löschung entgegenstehen, werden wir auf Ihren Wunsch hin die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten einschränken. Das bedeutet, dass wir Ihre Daten sicher und unzugänglich aufbewahren und diese nur noch mit Ihrer Einwilligung oder im Rahmen einer der oben genannten Nachweispflichten verwenden.

    e) Recht

    Wenn Sie es wünschen, stellen wir Ihnen die von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und lesbaren Format zur Verfügung.

    f) Beschwerderecht

    Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauf-tragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:

    Postanschrift:

    Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Nordrhein-Westfalen

    Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf

    Tel.: 0211/38424-0

    Fax: 0211/38424-10

    E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

    Hinweis: Identifizierung im Rahmen des Geldwäschegesetzes

    Wir sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet und legitimiert, im Zuge des Abschlusses von

    •  Lebensversicherungen
    •  Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr
    •  Darlehen i.S.d. §1 Abs. 1 S.2 Nr. 2 KWG

    den Vertragspartner – gegebenenfalls für diese auftretenden Personen und wirtschaftlich Berechtigte – vor Vertragsschlusses durch entsprechend vorzulegende Ausweisdokumente zu identifizieren und eine Kopie der vorgelegten Ausweisdokumente an den Versicherer weiterzuleiten.

    Hier finden Sie den kompletten Text als PDF Datenschutzgrundlagen

    Wenn Sie sich entschließen, uns persönliche Daten (wie  z.B. Name, Anschrift, Rufnummer) über das Internet zu überlassen, in dem Sie unser Kontaktformular nutzen, so wird mit diesen Daten nach den strengen Regelungen der DSGVO ) sorgfältig umgegangen.

    Cookies oder Analysetools zum Besuch unserer Webseiten werden von uns nicht eingesetzt.

     II Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung:

    Der Kunde willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten, einschließlich der besonderen Kategorien personenbezogener Daten gem. Artikel 9 DSGVO (z.B. Gesundheitsdaten, genetische und biometrische Daten), sofern diese im Rahmen der Vertragsvermittlung und / oder der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung der Maklertätigkeit notwendig sind, vom Makler bzw. den in dieser Einwilligungserklärung aufgeführten Dritten (siehe unten) verarbeitet werden dürfen.

    Für Makler Pools, Versicherer oder Vergleichsportalen die eine Einwilligung zu Bonitätsauskünften vorsehen (z.B. bei Beantragung von KFZ oder Krankenversicherungen), gilt:

    „Ich willige ein, das im Rahmen der Anbahnung und zum Zwecke des Abschlusses eines Versicherungsvertrages über meine Person Bonitätsauskünfte eingeholt werden dürfen, wenn dies von den angefragten Versicherern bzw. eingeschalteten Maklerpools, Versicherern oder Vergleichsportalen zwingend vorausgesetzt wird. Ich ermächtige den Makler hiermit, die ggf. erforderliche Einwilligung zu Bonitätsauskünften für mich zu erklären. Diese Ermächtigung und eine darauf basierende Einwilligungserklärung kann ich jederzeit  widerrufen.“

    Ein Muster der Einwilligungserklärung finden Sie hier: Einwilligungserklaerung Datenverarbeitung

    Datenschutz:     datenschutz@pincam.de

    Ich habe die Kundenerstinformation zur Kenntnis genommen
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